Von Würde und Anstand

Der Prozess in Rupperswil ist vorbei, der Täter verurteilt und die Medien wieder aus Schafisheim abgereist. Ein kurzer Rückblick im Editorial aus der Werbewoche 6/2018 vom 23. März 2018.

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Das mediale Interesse am Schafisheimer Prozess zum Vierfachmord in Rupperswil war nachvollziehbar: Der Fall erschütterte die gesamte Schweiz bis ins Knochenmark. Entsprechend gross war das Bedürfnis vieler Menschen, die Hintergründe und den Ausgang der unfassbaren Tat zu erfahren. Für einmal dürfte vielerorts nicht Sensationslust die Haupttriebfeder der Aufmerksamkeit gewesen sein, sondern echte Anteilnahme und Betroffenheit. Und die Hoffnung, durch die Verurteilung des Täters einen Schlussstrich unter die unerträgliche Geschichte ziehen zu können.

Das gilt zumindest für uns, die wir mehr oder weniger in der Nachbarschaft des Geschehens wohnen und aufgewachsen sind. Und so vieles viel näher mitbekommen haben, als uns lieb war. Wie Reporter – früher nannte man sie wohl «Witwenschüttler» – nach der Tat die teils traumatisierten Nachbarn belästigten. Wie der Lebenspartner der Ermordeten allmählich in wilde (und völlig haltlose) Spekulationen verstrickt wurde. Wie sich plötzlich alte Kollegen – mittlerweile bei renommierten Medien tätig – nach jahrelanger Funkstille plötzlich über WhatsApp meldeten, man sei doch in der Nähe aufgewachsen, ob man nicht etwas gehört habe oder etwas wisse.

Nicht nur von der Schokoladenseite zeigten sich manche Medien auch bei der Prozess-Berichterstattung. Ein Portal veröffentlichte etwa Leserkommentare, in denen der Hauptverdächtige mit vollem Namen genannt wurde. Oder tickerte den Vollnamen in der Eile gleich selbst, um das Malheur erst Minuten später zu korrigieren. Im Gegensatz zur eher «tüpflischiiserischen» Frage, ob man einen noch nicht rechtmässig verurteilten Angeklagten von Beginn weg «Vierfach-Killer» nennen darf, geht es bei der Namensnennung auch um das Recht seiner Angehörigen. Um das Recht, irgendwann in den Köpfen der Menschen nicht mehr im ersten Moment mit der unbegreiflichen Tat eines nahen Verwandten in Verbindung gebracht zu werden.

Der Grat zwischen einer Verletzung der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» und fehlendem Anstand ist scheinbar schmal. Vermutlich darf man eine ermordete junge Frau über ihrem unverpixelten Foto salopp «Teppich-Tote» nennen, weil ihre Leiche in einem Teppich eingewickelt im Wald gefunden wurde. Vermutlich darf man ihre offensichtlich medienunerfahrene Mutter zuvor vor die Kamera ziehen, um sie in gebrochenem Deutsch hoffen zu lassen, dass es sich bei der gefundenen Leiche nicht um die Tochter handelt. Vermutlich darf man auch ein Folgeinterview führen, wenn die aufgelöste Mutter endgültig die traurige Gewissheit hat. Und vermutlich darf man sie auch filmen, wie sie vor Verzweiflung schreiend am Grab ihrer Tochter trauert. Falls Sie den Fall nicht mitbekommen haben: Sie lesen richtig.

Dürfen tut man vielleicht. Aber müssen mit Sicherheit nicht. Auch braucht niemand eine detaillierte Schilderung, wie genau die vierjährige Tochter von ihrer «Sklaven-Mutter» missbraucht wurde, um sie für ihren «Herrn» zur Sexsklavin zu erziehen. Selbst wenn es in der verstörenden Anklageschrift steht. Die Würde eines kleinen, traumatisierten Kindes wird hier – mit Details, die nicht (!) von öffentlichem Interesse sind – für Klicks und Quoten verscherbelt. Ob es für das Kind auf dem steinigen Weg der Trauma-Bewältigung in den kommenden Jahren hilfreich ist, wenn das eigene, unfassbare Schicksal detailliert für alle Welt und bis in alle Ewigkeit online abrufbar bleibt?

Das Internet vergisst bekanntlich nie. Die Opfer hingegen arbeiten daran, es eines Tages so gut wie möglich zu können. Vielleicht täten manche Medien gut daran, dies zumindest ab und an im Hinterkopf zu behalten. Am Ende des Tages gibt es Wichtigeres als Auflage und Reichweite.

Thomas Häusermann, Chefredaktor a.i. Werbewoche

t.hauesermann@werbewoche.ch

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