Presserat rügt mehrere Medien

Der Presserat sieht durch die Berichterstattung der Basler Zeitung über die Spitallisten beider Basel die Wahrheitspflicht verletzt. Auch die Jungfrau-Zeitung, 20 Minuten und der Teletext wurden vom Presserat gerügt.

Im Artikel der Basler Zeitung mit dem Titel «Willkür auf dem Gesundheitsamt» wurde den Gesundheitsdirektoren der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft vorgeworfen, bei Leistungsverträgen öffentlich-rechtliche gegenüber privaten Spitälern zu bevorzugen. Der Text erschien am 4. März 2021 in der gedruckten Ausgabe sowie auf dem Onlineportal Bazonline.ch.

Der Presserat hat nun eine Beschwerde dagegen teilweise gutgeheissen. Der Vorwurf der Willkür wiege schwer. Er sei jedoch nicht hinreichend belegt. Dagegen sah die Mehrheit der zuständigen Kammer in der Behauptung, die Behörden griffen zu Tricks und hätten auf der Spitalliste ein «Phantomspital» erfunden, um dem Basler Unispital lukrative orthopädische Eingriffe zuzuschanzen, keine Verletzung der Wahrheitspflicht.

Das Medienhaus TX, zu dem die Basler Zeitung gehört, hatte sich auf den Standpunkt gestellt, die Behörden hätten ausreichend Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten. Der Begriff «Phantomspital» sei zudem gerechtfertigt.

Werbung ungenügend gekennzeichnet

Ganz oder teilweise gutgeheissen hat der Presserat zudem Beschwerden gegen die Jungfrau Zeitung, 20 Minuten sowie den SRF-Teletext.

Im Falle der Jungfrau Zeitung ging es um einen bezahlten Artikel über ein Autohaus in Frutigen. Dieser war nach Einschätzung des Presserats ungenügend als Werbung gekennzeichnet.

20 Minuten wurde zweimal gerügt: Zum einen, weil bei der Berichterstattung über ein Tötungsdelikt an einer Frau in Emmenbrücke LU im Juli 2021 zu viele Details über einen Tatverdächtigen genannt worden seien, so dass dieser auch für Personen ausserhalb seines Umfelds identifizierbar gewesen sei. Nicht verletzt sieht der Presserat in diesem Fall hingegen die Unschuldvermutung. Anders als vom Beschwerdeführer behauptet sei zudem die Privatsphäre des Verdächtigen nicht verletzt worden.

Falscher Schluss bei Impf-Zahlen

Bei der zweiten Rüge gegen 20 Minuten geht es wie bei jener an die Adresse des Teletext um die Berichterstattung zur Corona-Pandemie. Beide Medien hatten aus Zahlen des Bundesamts für Gesundheit (BAG) vom Oktober 2021, wonach sieben Prozent der seit Januar desselben Jahres an Covid-19 Verstorbenen vollständig geimpft waren, fälschlicherweise den Schluss gezogen, bei den restlichen 93 Prozent müsse es sich um Ungeimpfte handeln.

Beiden Medien wirft der Presserat zudem vor, die entsprechenden Meldungen zu spät berichtigt zu haben. Der Beschwerdeführer hatte 20 Minuten und Teletext darüber hinaus vorgeworfen, Tatsachen entstellt zu haben. In diesem Punkt wies der Presserat seine Beschwerde ab. (SDA)

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