Reprimand against PubliGroupe

Die Schweizer Börse SWX hat gegen die PubliGroupe einen «Verweis mit Publikation»

Die Schweizer Börse SWX hat gegen die PubliGroupe einen «Verweis mit Publikation»ausgesprochen, weil das Unternehmen die Pflicht zur sofortigen Information über kursrelevante Tatsachen «fahrlässig» verletzt habe. PubliGroupe hatte über einen massiven Gewinneinbruch im ersten Halbjahr 2001 erst am 4. September 2001 informiert, obwohl der Verwaltungsrat am 28. August die definitiven Zahlen diskutiert hatte. Mit dem Zuwarten bis zum 4. September habe die PubliGroupe deshalb das Kotierungsreglement verletzt.Jean-Denis Briod, Infochef PubliGroupe, sagte auf Anfrage, sein Unternehmen habe damals gutgläubig gehandelt. Er sei froh, dass die Börse dies auch anerkenne, indem sie von Fahrlässigkeit spreche. (mk)

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