KS/CS weist auch den neuen Vorschlag für das Tabakproduktegesetz zurück

KS/CS Kommunikation Schweiz lehnt nach erster Durchsicht des neuen Vorentwurfs für das Tabakproduktegesetz insbesondere das geplante Verbot ab, Tabak­waren in Gratiszeitungen und -zeitschriften zu bewerben.

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KS/CS Kommunikation Schweiz setze sich nach wie vor für einen griffigen Jugendschutz ein und unterstützt neben dem Mindestalter 18 Jahre für die Abgabe von Tabakwaren auch das Verbot, Tabakwerbung speziell an Minderjährige zu richten, so der Dachverband in einer Stellungnahme. Dass dazu auch ein Verbot gehören soll, Tabakprodukte generell in Gratiszeitungen und im Internet zu bewerben, erachte man jedoch nicht als zielführend.

Der Nutzen eines solchen Verbots stehe in keinem Verhältnis zur Einschränkung der Wirtschaft- und Werbefreiheit. So hätten zum Beispiel die meisten betroffenen Print­medien gemäss der Wemf einen Anteil von deutlich unter zehn Prozent Leserinnen und Leser zwischen 14 und 17 Jahren. Selbst 20minuten Friday zähle gerade mal 12 Prozent Jugendliche zu seiner Leserschaft, schreibt der Verband. Diese Angaben lägen auch der Selbstregulierung von Swiss Cigarette zugrunde, der die Schweizerische Lauterkeitskommission als Kontrollinstanz diene. Die drei grossen Schweizer Zigaretten-Hersteller verpflichten sich darin bereits seit 2005, ihre Kommunikation ausschliesslich an Erwachsene zu richten.

Man werde den neuen Vorschlag im Detail prüfen und inner­halb der gesetzten Vernehmlassungsfrist Stellung beziehen, so KS/CS Kommunikation Schweiz. Schon jetzt gebe man jedoch zu bedenken, «dass neue Werbe­verbote im bereits sehr stark regulierten Markt keinerlei Garantie bieten, dass weniger Menschen zum Glimmstengel greifen». (pd/hae)

Foto: Pixabay/Alexas_Fotos/CC0 Creative Commons

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