Publigroupe mit 40’000 Franken gebüsst

Die Sanktionskommission der Schweizer Börsenbetreiberin SIX büsst Publigroupe wegen ungenügender Erläuterungen im Halbjahresabschluss 2012. Da das Vergehen aber nur als leicht bezeichnet wird, hält sich die Strafe mit 40'000 Franken in Grenzen.

Publigroupe habe in dem Halbjahresbericht die Verrechnung von Goodwill (immateriellem Vermögenswert) der assoziierten Gesellschaften gegen das Eigenkapital ungenügend erläutert, wie die SIX Exchange Regulation am Freitag mitteilte. Gestartet worden war die Untersuchung im März dieses Jahres. Die Sanktionskommission hatte der Publigroupe damals auch eine Verletzung beim
Ausweisen von Umsatzerlösen im Jahresabschluss 2011 vorgeworfen. Hier sei jedoch von einer Sanktion abgesehen worden, da der Fehler anschliessend im Halbjahresabschluss 2012 korrigiert und offengelegt wurde, wie es in der Mitteilung weiter heisst.

Hintergrund des Ganzen ist der Wechsel der Publigroupe vom internationalen Rechnungslegungsstandard IFRS (International Financial Reporting Standards) zum Schweizer Standard Swiss GAAP FER per Geschäftsjahr 2012. Swiss GAAP FER setze auch für die Zwischenberichterstattung voraus, dass sich Investoren aufgrund von ihr ein «begründetes Urteil» über die Tätigkeitsentwicklung und den Geschäftsgang einer Firma im entsprechenden Zeitraum bilden könnten, erläuterte die SIX Exchange Regulation. (SDA)

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