Mediapulse: Superprovisorische Verfügung aufgehoben

Das Bundesverwaltungsgericht hat die vom TV-Sender 3+ erwirkten superprovisorischen Massnahmen mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Die TV-Quoten werden aber nicht umgehend publiziert.

Die vor rund einem Monat beantragten superprovisorischen Massnahmen gegen die Veröffentlichung der seit Januar 2013 erhobenen Daten aus der Mediapulse Fernsehforschung sind vom Bundesverwaltungsge-richt in St. Gallen aufgehoben worden. Dieser Entscheid tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Einer Veröffentlichung der TV-Quoten 2013 steht nach diesem Entscheid grundsätzlich nichts mehr im Weg, wie Mediapulse auf Presseportal bekannt gibt.

Aufgrund von zurzeit laufenden Gesprächen über Optimierungsmassnahmen in der neuen Fernsehforschung, zwischen dem TV Sender 3+ und Mediapulse, werde die TV- Quoten laut Mitteilung aber nicht umgehend publiziert. Die Mediapulse werde in den kommenden Wochen über den Zeitpunkt der Veröffentlichung der bereitstehenden Fernsehdaten entscheiden.

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