EDU darf gemäss UBI nicht als Rechtsaussen-Partei bezeichnet werden

Das Schweizer Radio und Fernsehen SRF hat in einem Online-Beitrag die Eidgenössisch-Demokratische Union (EDU) unzulässig als «Rechtsaussen-Partei» bezeichnet. Zu diesem Schluss kam die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI am Freitag.

(Screenshot: Edu-schweiz.ch)

Sie hiess eine entsprechende Beschwerde mit sechs zu eins Stimmen gut. Die Bezeichnung im Artikel «Das sind die Erfolgsaussichten der Massnahmen-Kritiker» vom 10. Oktober 2023 sei irreführend, teilte die UBI nach ihrer öffentlichen Beratung in Bern mit. Aufgrund der geltenden erhöhten Sorgfaltspflichten vor den Eidgenössischen Wahlen stelle diese eine Verletzung des Sachgerechtigkeitsgebots dar. Die SRF-Redaktion berichtigte die unzutreffende Information bereits am 18. Oktober 2023.

Abgewiesen wurde dagegen eine weitere Beschwerde gegen die Berichterstattung von SRF zu den Nationalratswahlen 2023. Es war moniert worden, dass die EDU benachteiligt worden sei, indem sie von verschiedenen Sendungen ausgeschlossen gewesen und insbesondere im Vergleich zur Evangelischen Volkspartei (EVP) benachteiligt worden sei.

Die Beschwerdeinstanz hielt allerdings fest, dass eine absolute Gleichbehandlung aller Parteien gemäss Rechtsprechung nicht erforderlich sei, um dem rundfunkrechtlichen Vielfaltsgebot zu genügen. Abweichungen vom Gleichbehandlungsprinzip müssten jedoch auf klaren Kriterien beruhen. Die Mehrheit der Kommissionsmitglieder befand, dass dies aufgrund der stärkeren Wähleranteile der EVP gegenüber der EDU bei den Wahlen der Fall gewesen sei.

Die UBI ist eine ausserparlamentarische Kommission des Bundes. Ihre Entscheide können nach Vorliegen der schriftlichen Begründung beim Bundesgericht angefochten werden. (SDA)

Weitere Artikel zum Thema