Presserat rügt: Republik hat Schriftwechsel unzulässig abgeändert

Das Online-Magazin Republik hat den Recherche-Schriftwechsel eines Journalisten mit der eigenen Redaktion publiziert und dabei teilweise unzulässig abgeändert. Der Presserat hat die entsprechende Beschwerde teilweise gutgeheissen.

Presserat

In seinem am Mittwoch publizierten Entscheid erachtet der Presserat es zwar als legitim, dass die Republik das Gespräch als Beleg für zur Debatte stehende Widersprüche veröffentlicht hat. Grundsätzlich dürften Recherchegespräche aber nicht ohne Zustimmung publiziert werden.

Der recherchierende Journalist hatte Beschwerde eingereicht, weil das Online-Magazin den Schriftwechsel ohne sein Einverständnis und verfälscht publiziert habe.

Laut Presserat fehlte in der Publikation mindestens eine Frage und die dazugehörige Antwort. Zudem sei eine der redaktionellen Änderungen inhaltlich relevant gewesen, so dass sie bei der Leserschaft den Eindruck habe beeinflussen können.

Aus «Wir bedauern die Unschärfen und Fehler» wurde «Wir bedauern die festgestellten Unschärfen». Die Republik habe damit gegen die Pflicht verstossen, Quellen korrekt zu bearbeiten, so der Presserat.

Zentraler Bestandteil des journalistischen Handwerks ist die Wiedergabe gesprochener oder geschriebener Sätze. Ein Zitat darf zwar durchaus gekürzt und zur Verdeutlichung des Gesagten sogar umgestellt werden. In der Presserats-Erklärung der Pflichten und Rechte von Journalisten heisst es aber unter Ziffer 3: «(…) Sie unterschlagen keine wichtigen Elemente von Informationen und entstellen weder Tatsachen, Dokumente, Bilder und Töne noch von anderen geäusserte Meinungen(…).» Gegen diese Regel hat die Republik verstossen. (SDA/swi)

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