Unternehmen sollen nicht von Radio- und TV-Abgabe befreit werden

Der Nationalrat möchte Unternehmen von der Radio- und Fernsehabgabe befreien. Das lehnt die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerats (KVF) ab. Sie erinnert daran, dass das Erhebungssystem erst Anfang Jahr eingeführt worden ist.

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Bereits wieder eine Umstellung vorzunehmen, sei nicht angezeigt. Der Entscheid in der Kommission fiel mit 8 zu 2 Stimmen, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Die KVF hatte sich schon im Juli gegen die parlamentarische Initiative ausgesprochen, die die Befreiung von Unternehmen von der Abgabe verlangt.

Der Nationalrat nahm diese in der Herbstsession aber mit deutlicher Mehrheit an. Der Zürcher SVP-Ständerat Gregor Rutz, von dem die Initiative stammt, sprach von einer Doppelbesteuerung. Firmeninhaber und Mitarbeitende müssten bereits als Privatpersonen eine Abgabe entrichten.

Das Stimmvolk hatte dem Abgabesystem 2015 an der Urne zugestimmt. Mit diesem war auch die Unternehmensabgabe eingeführt worden. Diese spült 170 Millionen Franken pro Jahr in den Gebührentopf. Lehnt der Ständerat Rutz‘ Initiative ab, ist diese vom Tisch.

Einig sind sich die Kommissionen der beiden Räte darüber, dass Arbeitsgemeinschaften die Abgabe nicht doppelt zahlen sollen. Die KVF des Ständerats hat den Auftrag, eine Ausnahmeregelung auszuarbeiten.

Sie hat die Verwaltung beauftragt, bis Anfang des nächsten Jahres die offenen Fragen in Bezug auf die Umsetzung der Initiative aufzulisten. Danach will die Kommission die Ausarbeitung eines Vorentwurfs in Angriff nehmen. Zwei Initiativen aus dem Nationalrat mit dem gleichen Anliegen lehnte die KVF einstimmig ab. (SDA)

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