20-Minuten-Redaktor von Verleumdungsvorwürfen freigesprochen

Das Bezirksgericht Zürich hat einen Redaktor von 20 Minuten online von den Vorwürfen der Verleumdung sowie übler Nachrede freigesprochen. Drei ehemalige Offiziere hatten den 48-Jährigen wegen eines Artikels über die Schweizer Armee vor Gericht gebracht.

Gemäss dem am Montag bekannt gegebenen Urteil müssen die unterlegenen Kläger die Gerichtskosten von 3’500 Franken tragen. Auf ihre Genugtuungsbegehren trat das Gericht nicht ein. Zudem wurden die früheren Offiziere verpflichtet, dem Angeklagten eine Prozessentschädigung von 6’000 Franken zu bezahlen.

Drei ehemalige Geheimdienstler und Offiziere der Schweizer Armee hatten den Journalisten wegen eines Artikels vom Sommer 2008 eingeklagt. Damals verfasste der Autor eine Artikelserie über Skandale und Affären der Schweizer Armee der letzten 50 Jahre. In einem Beitrag schrieb er auch über Oberst Albert Bachmann, der zwischen 1976 und 1979 den Ausserordentlichen Nachrichtendienst (AOND) leitete. Gemäss dem Angeklagten hatte die AOND vermeintliche Extremisten im Inland nicht nur bespitzelt, sondern auch auf eine Liste gesetzt. Im Kriegsfall wären die 442 Männer und 57 Frauen sogleich interniert worden, hiess es weiter. Diese Aussage empfanden der im letzten April verstorbene Bachmann und zwei weitere Führungsoffiziere als ehrverletzend. Sie klagten den Autor darauf ein und verlangten Genugtuung.

Vor Gericht machten die Kläger geltend, dass AOND als Nachrichtendienst nur im Ausland tätig gewesen sei. Ihr Auftrag sei es gewesen, ein Netzwerk von Quellen hinter dem Eisernen Vorhang aufzubauen. Landsleute habe man aber nicht bespitzelt. Die Verteidigung verlangte dagegen einen Freispruch. Zwei Kläger seien im Text nicht einmal erwähnt worden und damit nicht identifizierbar. Zudem habe jeglicher Vorsatz gefehlt, den Ruf Bachmanns herabzusetzen. (SDA)
 

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