Medienfreiheit: Überbringer geheimer Nachrichten sollen nicht mehr bestraft werden

Das Parlament muss einmal mehr über den Artikel 293 des Strafgesetzbuches entscheiden. Dieser stellt unter Strafe, wer amtliche geheime Verhandlungen veröffentlicht. Er bestraft aber den Überbringer der Nachricht statt den Geheimnisverletzer.

Als der Bundesrat 1996 den Artikel bereits einmal aufheben wollte, bezeichnete er es als stossend, «dass der Dritte, welcher das Geheimnis weiterverbreitet hat, verurteilt wird, während der Beamte oder Parlamentarier, der das Geheimnis gebrochen hat, oft der Strafverfolgung entgeht». Bevor das Parlament damals über die Abschaffung des Artikels debattieren konnte, erschienen Anfang 1997 in der Sonntagszeitung zwei Artikel mit Auszügen aus einem vertraulichen Strategiepapier zu den nachrichtenlosen Vermögen von Botschafter Carlo Jagmetti. Die Affäre übte einen wesentlichen Einfluss auf die Debatten der beiden Räte aus. Sie wollten in der Folge nicht auf den Artikel verzichten.

Abschaffung im Namen der Medienfreiheit

Auf der Grundlage einer parlamentarischen Initiative von alt Nationalrat Josef Lang (Grüne/ZG) wird sich das Parlament einmal mehr mit dem umstrittenen Artikel befassen. Lang fordert erneut die Abschaffung des Artikels, weil dieser die Medienfreiheit einschränke. Die Mehrheit der zuständigen Rechtskommission will den behördlichen Meinungsbildungsprozess jedoch weiterhin schützen. Statt den Artikel zu streichen, schlägt sie vor, ihn zu ergänzen: Neu sollen die Richter das Geheimhaltungsinteresse und die Interessen der Öffentlichkeit gegeneinander abwägen können. Damit soll die Schweizer Rechtsprechung mit derjenigen des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes in Einklang gebracht werden. Medienschaffende hingegen setzen sich in der zu Ende gegangenen Vernehmlassung zum Vorschlag von Lang vehement für die Aufhebung des Artikels ein. Die Schweizer Sektion von Reporter ohne Grenzen (ROG) kritisiert, dass der Artikel auf einer formellen Definition von Geheimhaltung beruhe.

Alter Zopf aus dem kalten Krieg

«Journalisten können also aufgrund des Artikels verurteilt werden, ohne dass die von ihnen veröffentlichten Informationen materiell geheim sind und deshalb geheim gehalten werden müssten.» Die von der Rechtskommission vorgeschlagene «abgeschwächte Version» des Artikels gefährde das verfassungsmässige Recht der Gemeinschaft auf Information. Für die Gewerkschaft Syndicom gehört dieser «alte Zopf» ersatzlos abgeschafft. Er missachte den gesellschaftlichen und politischen Mentalitätswandel im Umgang mit amtlichen Geheimnissen und mit dem Staat und sei «im Geiste des kalten Krieges stecken geblieben». Mit dem Vorschlag der Rechtskommission würde die Problematik an die Gerichte verlagert, die schwierige Rechtsgüterabwägungen machen müssten. Dies trage der Rechtssicherheit kaum genügend Rechnung.

Ausgang im Parlament offen

Sowohl der Berufsverband Impressum als auch Arbus, die Vereinigung für kritische Mediennutzung, wollen vom Artikel nichts mehr wissen. «Die Medien auf allen Kanälen sollen insbesondere ihre Wächteramt gegenüber dem Staat und seinen Behörden ungehindert wahrnehmen können», schreibt Arbus in ihrer Stellungnahme. Bei den Parteien, deren Vertreter über die Beibehaltung, Streichung oder Ergänzung des Artikel 293 des Strafgesetzbuches befinden werden, gehen die Meinungen indes auseinander. Die SP unterstützt die Medienschaffenden. Die CVP unterstützt im Sinne eines Kompromisses die Ergänzung des Artikels. SVP und FDP plädieren für den Status Quo. Gemäss SVP hätte die Aufhebung des Artikels «eine Lücke im Geheimnisschutz zur Folge». (SDA)

Plus d'articles sur le sujet