Aargau government considers support for print media

Der Aargauer Regierungsrat kann sich vorstellen, dass Zeitungsverlage in ihrem schwierigen Transformationsprozess befristet unterstützt werden. Auf alle Fälle sollten künftige Medienangebote der SRG für die privaten Medien zu keinem Wettbewerbsnachteil führen.

schloss-lenzburg

Man bedaure, dass sich der Bundesrat nicht zur Ausarbeitung eines allgemeinen, umfassenden Mediengesetzes entschlossen habe. Das schreibt der Regierungsrat in seiner Stellungnahme zum Entwurf für ein neues Bundesgesetz über elektronische Medien. Das Gesetz beschränke den Begriff «Service public» auf elektronische Medien, also auf Radio und Fernsehen, sowie auf Onlinemedien. Der Bundesrat nehme die im Zusammenhang mit der No-Billag-Abstimmung angestossene Diskussion über die «Service public»-Diskussion leider nicht auf.

Im neuen Bundesgesetz über die elektronischen Medien sollten die Vorgaben für das künftige Medienangebot der SRG auf alle Fälle so ausgestaltet und präzisiert werden, dass für die privaten Medien kein Wettbewerbsnachteil entstehe.

Angebotsvielfalt nicht gefährden

Aus Sicht des Regierungsrats muss vermieden werden, dass die im Kanton herrschende Angebotsvielfalt bei der Kantonal-, Regional- und Lokalberichterstattung beeinträchtigt wird. Man nehme die entsprechenden Bedenken der Zeitungsverlags- und Medienhäuser im Aargau ernst. Es sei ein wichtiges Anliegen, dass die Medienunternehmen, die im Aargau einen Service public erbrächten, «nicht durch marktbeeinflussende Interventionen geschwächt werden». Die aargauischen Medien sollten auch künftig in der Lage sein, «ihre für die Demokratie und das Zusammenleben im Kanton wichtigen Funktionen auszuüben».

Der Regierungsrat kann sich nach eigenen Angaben vorstellen, dass Zeitungsverlage in ihrem schwierigen Transformationsprozess während eines befristeten Zeitraums unterstützt werden. Neben der Entlastung bei den Vertriebskosten nennt der Regierungsrat auch die Möglichkeit einer indirekten Presseförderung. Diese Massnahmen könnten aus der SRG-Haushaltsabgabe finanziert werden.

Medienunternehmen im Stress

Private Medienunternehmen sind gemäss Regierungsrat durch die technologischen Entwicklungen und die damit verbundenen Veränderungen im Nutzungsverhalten «existenziell herausgefordert». Klassische Geschäftsmodelle funktionierten nicht mehr. Die neuen Onlineangebote der Privatmedien müssten sich die dazu notwendigen finanziellen Mittel und Ressourcen jedoch aus dem User- und dem Werbemarkt erwirtschaften, während die SRG dafür Gelder aus der Haushaltsabgabe einsetzen könne. Aus Sicht des Regierungsrats erbringen die im Kantonsgebiet tätigen Medien von SRG und privaten Medienunternehmen einen wichtigen Service public. Damit leisteten diese «einen unentbehrlichen Beitrag zum Funktionieren der direkten Demokratie beziehungsweise der demokratischen Prozesse». (SDA)

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