«Lohngleichheit ist auch dein Bier»

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) lanciert eine neue Kampagne gegen die Lohndiskriminierung von Frauen. Mit dem Slogan «Lohngleichheit ist auch dein Bier» soll auch der Stammtisch für das Problem sensibilisiert werden.

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In den Städten Aarau, Basel, Bern, Genf, Lausanne, Luzern und Zürich wird ab heute in verschiedenen Restaurants und Bars ein extra gebrautes Lohngleichheitsbier verkauft, wie Vertreterinnen der Gewerkschaften am Mittwoch an einer Medienkonferenz bekannt gaben.

Am gewerkschaftlichen Aktionstag für Lohngleichheit vom morgigen 14. Juni wird das Bier auch an Veranstaltungen ausgeschenkt. Zudem wollen die Gewerkschaften an öffentlichen Plätzen in Städten der ganzen Schweiz auch zum Auftakt der Fussball-Weltmeisterschaft präsent sein.

Das Lohngleichheitsbier ist Teil einer seit Jahresbeginn geführten Kampagne für Lohngleichheit und gegen Diskriminierung. Zusammen mit einer breiten Allianz von Frauenorganisationen mobilisiert der SGB auch für die nationale Kundgebung #enough18 «Für Lohngleichheit und gegen Diskriminierung» vom 22. September in Bern.

Nach wie vor grosse Lohnunterschiede

Obwohl das Prinzip der Lohngleichheit seit 37 Jahren in der Verfassung verankert sei, betrage die Differenz der Durchschnittslöhne von Männern und Frauen in der Schweiz gemäss Eurostat immer noch 17 Prozent und damit mehr als im EU-Durchschnitt.

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Rund zwei Fünftel dieses Lohnunterschieds liessen sich nicht durch objektive Faktoren wie unterschiedliche Ausbildung, Hierarchiestufen und Aufgabenprofile erklären. Anders als von den Arbeitgebern in den letzten Jahren plötzlich wieder kolportiert, handle es sich dabei schlicht um Lohndiskriminierung.

Eine Spezialauswertung des Büros Bass für die Gewerkschaft Unia habe gezeigt, dass jede Berufsfrau in ihrem Arbeitsleben um volle 303’000 Franken betrogen werde. Dies aus dem einzigen Grund, weil sie eine Frau sei. Pro Jahr fehlten jeder arbeitstätigen Frau 7000 Franken im Portemonnaie, im Monat seien es 590 Franken.

Gesamthaft betrage der Lohnklau an den berufstätigen Frauen in der Schweiz jährlich fast zehn Milliarden Franken. Das sei ein Skandal, denn für die Frauen bedeute dies nicht nur weniger Einkommen während des Erwerbslebens, sondern deutlich weniger Rente im Alter.

Minime Verbesserungen bei Medianlöhnen

Bei den Medianlöhnen hat sich die Situation minim verbessert. Gemäss den Zahlen der Schweizerischen Lohnstrukturerhebung betrug der Unterschied zwischen den Medianlöhnen der Männer und der Frauen 2016 zwölf Prozent. Das waren 0,5 Prozentpunkte weniger als 2014.

Es sei positiv zu werten, dass die Differenz zwischen Männer- und Frauenlöhnen zurückgehe, auch wenn eine Verbesserung von nur einem halben Prozentpunkt im Median alle zwei Jahre die Lücke nicht innert nützlicher Frist schliessen könne.

Nach 37 Jahren Freiwilligkeit müsse im Gesetz eine klare Verpflichtung der Arbeitgeber verankert werden. Es brauche klare Bestimmungen, dass alle Unternehmen ihre Löhne regelmässig auf Lohngleichheit überprüfen und die Löhne anpassen müssten. Säumige Unternehmen müssten hohe beziehungsweise abschreckende Bussen einführen. Die vom Ständerat beschlossene Vorlage erfülle diese Anforderungen bei weitem nicht, kritisierten die Gewerkschafterinnen.

Um eine «Mutterschaftsstrafe» bei den Löhnen zu verhindern, brauche es Rahmenbedingungen, die die Akzeptanz der Erwerbsarbeit von Müttern erhöhten und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichterten. Besonders wichtig sei der Ausbau der steuerfinanzierten familienergänzenden Kinderbetreuung, damit diese allen Familien zahlbar, in hoher Qualität und bei guten Arbeitsbedingungen der Betreuenden zur Verfügung stehe. (SDA)

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