SVP und FDP investierten am meisten in ihre Wahlkampagnen 2023

Parteien, Organisationen und Kandidierende haben im Vorfeld der nationalen Wahlen vom vergangenen Herbst fast 55 Millionen Franken an Ausgaben für ihre Kampagnen deklariert. Die grösste Einzelkampagne war jene der SVP Schweiz. Die FDP legte die höchsten Einnahmen offen.

Rund 12,9 Millionen Franken hat die FDP für die Wahlen im letzten Jahr ausgegeben. (Bild: Keystone)

Die Politikfinanzierung untersteht auf Bundesebene neuen Transparenzvorschriften. Gemeldet werden müssen Budgets ab 50’000 Franken und Grossspenden ab 15’000 Franken. Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) publizierte am Freitag die definitiv gemeldeten Einnahmen der eidgenössischen Wahlen 2023 und eine Liste der im Zuge der Wahlkampagne kontrollierten Akteurinnen und Akteure.

Blocher war grösster Einzelspender

Gemeldet wurden für die Nationalratswahlen 277 Schlussrechnungen im Umfang von 54,6 Millionen Franken. Die grösste Einzelkampagne war jene der SVP Schweiz. Sie kostete 4,6 Millionen Franken und umfasste etwa eine in alle Haushalte verteilte Wahlzeitung.

Mit 12,9 Millionen Franken legte die FDP insgesamt die höchste Summe der offenlegungspflichtigen Einnahmen offen, vor der SVP mit 11,6 Millionen Franken. Dahinter folgten die SP mit 7,7 Millionen Franken und die Mitte mit 6,9 Millionen Franken. Die Grünen meldeten Gesamteinnahmen von 3,7 Millionen Franken, die Grünliberalen von 3,3 Millionen Franken. Die EVP investierte 1,4 Millionen Franken für ihre Wahlkampagne.

Grösster Einzelspender auf nationaler Ebene war alt Bundesrat Christoph Blocher. Der Vordenker stellte «seiner» SVP 550’000 Franken zur Verfügung, wie der EFK-Datenbank zu entnehmen ist. Blocher machte seine Zuwendung bereits im Vorfeld bekannt.

«Verlässliche Angaben»

Die EFK zog ein erstes positives Fazit über die neuen Transparenzvorschriften bei der Politikfinanzierung. Im Vergleich zu den eingereichten Budgetzahlen zeige sich nur eine kleine Abweichung.

Vor den Nationalratswahlen seien 1,4 Prozent weniger Einnahmen deklariert worden, als danach in den Schlussrechnungen ausgewiesen worden seien. «Die Stimmbevölkerung konnte sich somit vor dem Urnengang bei den eingereichten Budgetannahmen auf verlässliche Angaben stützen», so die Finanzkontrolle.

Die EFK kontrollierte stichprobenweise 24 Kampagnen mit einem Einnahmenvolumen von 17,1 Millionen Franken vertieft. «Die Kontrollen zeigten eine hohe Bereitschaft der Kontrollierten zur Zusammenarbeit und zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben.»

Über das Ergebnis ist die EFK nicht befugt Auskunft zu geben. Einzig wenn ein rechtskräftiges Strafurteil vorliegt, bringt die EFK bei den entsprechenden Meldungen im öffentlichen Register einen kommentarlosen Hinweis auf dieses Urteil an.

Tiana Angelina Moser auf Rang eins

Für den Ständerat sind ausschliesslich Schlussrechnungen über 50’000 Franken bei erfolgreichen Kampagnen offenlegungspflichtig. Insgesamt gingen Meldungen im Umfang von 6 Millionen Franken ein. Kampagnen in bevölkerungsreichen Kantonen und solche mit umkämpften Ständeratssitzen wiesen insgesamt die höchsten Beträge aus.

Mit Einnahmen von 417’000 Franken schwang die Zürcher GLP-Ständerätin Tiana Angelina Moser obenaus. Dazu kamen noch Einnahmen von der Kampagne Umweltallianz. Dahinter folgten Pascal Broulis (FDP/VD) und Thierry Burkart (FDP/AG), denen für ihre Ständeratskampagne ebenfalls mehrere hunderttausend Franken zur Verfügung standen.

Der überraschende Wahlerfolg von Simon Stocker (SP/SH) hat wohl unter anderem auch mit seiner teuren Kampagne in Höhe von rund einer Viertelmillion Franken zu tun. Auch Franziska Roth (SP/SO) investierte in einem vergleichsweise kleinen Kanton viel in ihre Kampagne.

Bis zu 40’000 Franken Busse

Die Transparenzregeln galten für die Nationalratswahlen zum ersten Mal. Das Parlament hatte beim indirekten Gegenvorschlag zur zurückgezogenen Transparenz-Initiative für eine Schwelle von 50’000 Franken für die Offenlegungspflicht gestimmt. Im Ständerat galten die Transparenzregeln für Kampagnen ab 50’000 Franken nur für jene, die die Wahl schafften.

Verstösse gegen die Offenlegungspflicht muss die EFK den Strafverfolgungsbehörden melden. Fehlbare – ob Personen oder Organisationen – riskieren bis zu 40’000 Franken Busse. (SDA)

Weitere Artikel zum Thema