Fall Federer wegen eines Rekurses erneut vor Lauterkeitskommission

Die Lauterkeitskommission muss sich noch einmal mit der Frage befassen, ob Roger Federer und Xenia Tchoumitcheva auf ihren Social Media-Accounts unlautere Werbung gemacht haben. Grund sind Rekurse der Stiftung für Konsumentenschutz SKS.

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Die SKS hatte einen Film von Federer und einen Beitrag von Tchoumitcheva auf Instagram bei der Lauterkeitskommission beanstandet, weil diese nicht als Werbung gekennzeichnet waren. Ihre Eingaben hatte die Lauterkeitskommission jedoch abgewiesen (Werbewoche.ch berichtete). Gegen diese Entscheide reichte die SKS Rekurs ein.

Mit den Beschwerden wird sich daher im Frühling 2020 das Plenum der Lauterkeitskommission – die drei Beschwerdekammern zusammen – befassen, wie die Kommission am Mittwoch mitteilte.

In ersten Urteilen zu Influencer-Werbung vom vergangenen Juli hatte die Lauterkeitskommission hingegen zwei Beschwerden des Konsumentenschutzes gutgeheissen und Snowboarder Iouri Podladtchikov und Mountainbikerin Jolanda Neff gerügt. Sie hätten auf der Plattform Instagram auf unlautere Weise Schleichwerbung betrieben.

Die Begründungen der verschiedenen Urteile zu Influencern seien widersprüchlich, begründete SKS-Geschäftsleiterin Sara Stalder auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA die Rekurse.

Die SKS hat auch noch in sechs weiteren Influencer-Fällen Beschwerden bei der Lauterkeitskommission eingereicht. Sie will darauf hinwirken, dass die Kommission eine verlässliche Entscheidpraxis und im besten Fall Richtlinien für Influencer entwickeln kann, wie Stalder sagt.

Die Lauterkeitskommission hat bei ihren Beratungen festgestellt, dass der Titel des Grundsatzes «Trennung zwischen redaktioneller Information und kommerzieller Kommmunikation» zu eng gefasst und missverständlich ist, wie sie schreibt. Sie will ihn so anpassen, dass klar wird, dass Zeitungen, Radio, Fernsehen sowie alle Medien, die Inhalte produzieren, gemeint sind. (SDA)

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