Tausende von Beschwerden beim Bund wegen unerwünschten Werbeanrufen

Unerwünschte Werbeanrufe und andere unlautere Geschäftspraktiken haben innert zwei Jahren zu über 12'000 Beschwerden bei den Bundesbehörden geführt. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) reichte in diesem Zusammenhang 62 Klagen ein.

Seit dem 1. April 2012 gilt das revidierte Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Mit der Revision wurde unter anderem das Telefonmarketing eingeschränkt. Firmen handeln seitdem unlauter, wenn sie Personen anrufen, die mit einem Sternchen-Eintrag im Telefonbuch ausdrücklich keine Anrufe zu Werbezwecken wünschen.

Bis Ende April 2014 habe das SECO 12'314 Beschwerden wegen Verstössen gegen das revidierte UWG erhalten, bestätigte SECO-Sprecherin Marie Avet eine Information des Blick vom Mittwoch. Bei rund zwei Dritteln der Beschwerden handle es sich um unerwünschte Werbeanrufe.

Von den 62 Gerichtsverfahren sei noch etwa die Hälfte hängig. Der Bund kann gemäss Gesetz nur klagen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind – insbesondere wenn mehrere Personen betroffen sind.

Das SECO hat zudem insgesamt 121 Unternehmen abgemahnt. Sie wurden laut Avet schriftlich auf den Gesetzesverstoss aufmerksam gemacht. Rund die Hälfte dieser Unternehmen hätten das kritisierte Geschäftsverhalten geändert. (SDA)
 

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