Asylbewerber korrekt zitiert – Presserat weist Beschwerden gegen 20 Minuten ab

Der Schweizer Presserat weist zwei Beschwerden gegen die Pendlerzeitung 20 Minuten ab. Diese hatte im Oktober 2017 online über einen jungen äthiopischen Asylbewerber berichtet und dabei im Titel die Frage aufgeworfen: «Gab Hilfswerk Tipps zum Asylmissbrauch?»

20minpresserat

Im Artikel zitierte 20 Minuten den abgewiesenen, knapp volljährigen Asylbewerber mit der Aussage, der Mitarbeiter eines Hilfswerks habe ihm empfohlen, online politisch aufzutreten. So könne er seine Chancen erhöhen, in der Schweiz bleiben zu dürfen.

Das Netzwerk Asyl Aargau und ein Schweizer, der den Äthiopier zum Gespräch beim Hilfswerk begleitet hatte, führten darauf Beschwerde beim Presserat. Sie monierten, 20 Minuten stelle den Asylbewerber als Asylbetrüger bloss, unterschiebe ihm Zitate und hätte den jungen Mann über das Ziel des Artikels getäuscht. Der Presserat bewertet in seinem Entscheid diese Vorwürfe als nicht berechtigt. Der Asylbewerber wusste, worüber der Journalist schreiben würde und autorisierte seine Zitate.

Für das Gremium ist es auch zulässig, die Frage aufzuwerfen, wie der Tipp des Rechtsberaters eines Hilfswerks rechtlich zu werten ist. Zudem hat 20 Minuten das Hilfswerk zum Vorwurf angehört – dieses dementierte, es gebe grundsätzlich keine Empfehlungen ab. 20 Minuten machte dies bereits im Lead klar. Zulässig war auch, den Namen des Äthiopiers zu nennen, da dieser in ein Videointerview und die Namensnennung eingewilligt hatte. Der Presserat weist jedoch darauf hin, dass mit dem Wort Asylmissbrauch und der Nennung seines Namens eine Verbindung hergestellt wird, die nicht unproblematisch ist und deren Konsequenzen für den jungen Mann nicht abschätzbar waren. (pm)

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