Presserat weist eine Beschwerde gegen BaZ ab und heisst eine gut

Die Basler Zeitung hat der Genderforscherin Franziska Schutzbach vorgeworfen, sie schreibe gegen die Meinungsfreiheit und rufe zum Boykott von Politikern auf. Der Schweizer Presserat sagt, die Zeitung habe diese Vorwürfe genügend belegt. Hingegen war die Behauptung falsch, Schutzbach habe ihre Dozentenstelle verloren. Für diese Aussage rügt der Presserat die Basler Zeitung.

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Wenn eine Hochschuldozentin in einem öffentlich zugänglichen Blog zu einem politischen Thema schreibt, dürfen Journalisten kritisch darüber berichten. Zudem hat die Basler Zeitung Schutzbach zu den Vorwürfen befragt und die entscheidende Passage aus Schutzbachs Antwort wörtlich im Artikel veröffentlicht. Damit hat die Basler Zeitung laut Presserat die Pflicht zur Anhörung bei schweren Vorwürfen erfüllt. Der Autor hat aber mit keinem Wort erwähnt, dass es sich beim Blog-Eintrag in grossen Teilen um ein Gedankenspiel handelte. Diese Information hätte dem Publikum geholfen, Schutzbachs Aussagen zu interpretieren. Der Journalisten-Kodex wurde damit aber nicht verletzt.

Eine zweite Beschwerde zum selben Thema kritisierte einen anderen Artikel der Basler Zeitung. Der Presserat gibt dieser Beschwerde recht und stellt eine Verletzung der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» fest. Der Titel «Schutzbach verliert Lehrauftrag» war falsch. Er beruht auf einem falsch wiedergegebenen Zitat. Richtig ist, dass kein Lehrauftrag entzogen worden ist, sondern schon länger festgestanden hatte, dass kein neuer erteilt wird.

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