Bakom sammelt Journalistendaten – und geht dabei zu weit

Um die Arbeitsbedingungen bei den konzessionierten Sendern sicherzustellen, sammelt das Bundesamt für Kommunikation Daten der Festangestellten von Radio- und TV-Sendern. Der Datenschutzbeauftragte ist damit nicht einverstanden.

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Wie die Schweiz am Wochenende in der aktuellen Ausgabe berichtet, werden die konzessionierten Radio- und TV-Sender vom Bakom aufgefordert, per Mail die AHV-Lohnbescheinigung aller festangestellten Mitarbeitenden einzusenden. Zusätzlich soll eine Excel-Liste mit Personen-, Lohn- und Beschäftigungsdaten eingereicht werden.

Das Bakom sammelt die Daten in Hinblick auf die nächste Konzessionsperiode 2020 bis 2024. Der Grund: Das Bundesamt will sicherstellen, dass bei den Sendern mit Konzession anständige Arbeitsbedingungen herrschen. Und stützt sich beim Vorgehen auf die gesetzliche Pflicht zur Abklärung der Konzessionsvoraussetzungen. Wer eine Konzession erhalten will, muss nicht nur die Branchenstandards einhalten, sondern auf Verlangen auch alle zweckdienlichen Angaben liefern.

Dennoch: Der eidgenössische Datenschutzbeauftragte ist der Meinung, das Bakom gehe mit diesem Vorgehen zu weit. Name und Vorname der Jounalisten – und die damit verbundene mögliche Identifikation einzelner Personen seien für die Erhebung der Arbeitsbedingungen nicht notwendig, so Sprecher Hugo Wyler gegenüber der Schweiz am Wochenende. Diese Datentiefe sei nicht «zweckdienlich» und dürfe somit nicht erhoben werden.

Dieses datenschutzrechtliche Vorgehen erstaune, findet die Zeitung. Denn das Bakom sei erfahren in der Erfassung branchenüblicher Arbeitsbedingungen – etwa bei Pöstlern oder Busfahrern. An die Daten kam man bisher aber durch Stichproben, das Bundesamt für Statistik oder durch anonymisierte Erhebungen. (hae)

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