«Neuer Tiefpunkt»: Impressum fordert «Weko-Notbremse» und Kündigungsstopp

Das Vielfaltssterben der journalistischen Publizistik erreiche mit dem Joint Venture einen neuen Tiefpunkt, so Impressum. Der Journalistenverband fordert von den Firmen den Verzicht auf Kündigungen und von Bund und Kantonen Sofortmassnahmen.

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Nach der Ankündigung der Zusammenführung der Regionalzeitungen von AZ Medien und der NZZ-Gruppe beobachtet Urs Thalmann, Geschäfsführer von Impressum: «Dass das ökonomische Modell der Verleger nicht mehr ausreichend funktioniert, um die für die Demokratie notwendige Vielfalt zu gewährleisten, ist mit dieser neuen Hiobsbotschaft offensichtlich. Bis auf weiteres kann vom Markt nicht mehr erwartet werden, dass er alleine die Vielfalt der Information in journalistischen Qualitätsmedien garantiert. Die Weko muss eingreifen und rasche Stützmassnahmen durch Bund und Kantone sind unerlässlich.»

Mediengesetz kommt zu spät

Bis ein neues Bundes-Mediengesetz in Kraft treten könne, würden mehrere Jahre vergehen, und der Verlust bis dahin sei nicht vertretbar, indem einerseits wertvolle journalistische Infrastrukturen dem Sparfieber zum Opfer fielen und andererseits kostspielig ausgebildete Journalistinnen und Journalisten gezwungen würden, in einen anderen Beruf zu wechseln, warnt Impressum. Die vorgeschobene Streitfrage, ob für die staatliche Medien- und Presseförderung eine Bundeskompetenz vorhanden sei oder nicht, dürfe nicht zur Ausrede für Untätigkeit werden. Schliesslich verfüge die Schweiz über eine lückenlose Kompetenzaufteilung zwischen Bund und Kantonen, heisst es in der Stellungnahme weiter. Werde der Bund nicht tätig, läge die Verantwortung bei den Kantonen.

Verzicht auf Personalabbau und Einsatz für die Medienförderung

Von den Verlagen, «die vorläufig nur mit Abbau auf den Inserate- und Abonnentenschwund reagieren», fordert Impressum, «dass sie das Versagen des Markts für journalistische Produkte eingestehen und es sich damit ermöglichen, konstruktiv an der Gestaltung einer direkten Journalismusförderung mitzuarbeiten, die sie bisher kategorisch ablehnen». Bis zur Förderung sollen die Verlage mit einem Abbaustopp glaubwürdig machen, dass die publizistische Vielfalt zu ihren Prioritäten gehört, so die Forderung weiter.

Ausschreibung von Leistungsaufträgen durch Bund und Kantone

Impressum schlägt vor, dass kantonale und/oder bundesstaatliche Leistungsaufträge ausgeschrieben werden. Sowohl bestehende als auch neue journalistische Informationsanbieter sollen sich darum bewerben können. Die Finanzierung müsse durch die allgemeinen Mittel bestritten werden, denn die Haushaltsabgabe (Billag) habe einen anderen Zweck und ihre Neuverteilung würde das Problem nicht lösen, sondern nur verschieben, ist man beim Journalistenverband überzeugt.

Die Weko-Notbremse wird gefordert

Geht es nach Impressum, muss das geplante Joint Venture verhindert werden. In einem ersten Schritt müsse sich demnach die Wettbewerbskommission Weko auf ihre Verantwortung aus Art. 1 des Kartellgesetzes zurückbesinnen, «volkswirtschaftlich oder sozial schädliche Auswirkungen von Kartellen und anderen Wettbewerbsbeschränkungen zu verhindern» und diesen Zusammenschluss sowie die Fusion der Tamedia-Titel verbieten. Denn auch die Beherrschung des publizistischen Markts könne «sozial schädlich» sein, insbesondere, wenn damit die Meinungs- und Informationsvielfalt eingeschränkt werde «und damit die Informationsfreiheit jedes einzelnen Einwohners langsam zur Papierleiche» verkomme. Nicht nur der wirtschaftliche Markt, sondern auch die publizistische Vielfalt müsse durch die Weko sichergestellt werden. (pd/hae)

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