Blick durfte laut Presserat zu Nein in Türkei-Abstimmung aufrufen

Für den Schweizer Presserat ist klar: Medien dürfen zu Abstimmungen Empfehlungen abgeben - auch wenn diese im Ausland stattfinden.

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Auf eine Beschwerde gegen den Aufruf des Blicks, die türkische Verfassungsänderung abzulehnen, trat er deshalb gar nicht erst ein. Der Blick und der Blick am Abend haben am 13. März in ihren Print- und Onlineausgaben die Türkinnen und die Türken in der Schweiz dazu aufgerufen, beim Verfassungsreferendum vom 16. April in ihrer Heimat ein Nein einzulegen. Der Titel lautete: «Stimmt Nein zu Erdogans Diktatur!»

Das sei keine objektive Berichterstattung, fand ein Leser und wandte sich in der Folge an den Presserat. Er kritisierte in seiner Beschwerde, dass ein demokratisch gewählter Präsident als Diktator bezeichnet werde und dass eine Nation gespalten und in Gut und Böse unterteilt werde.

In den «Erklärungen der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» gebe es keine Bestimmungen, welche es einer Redaktion verbieten würden, zu politischen Fragen Stellung zu beziehen oder Aufrufe zu verfassen. Das hält der Presserat in einer am Freitag veröffentlichten Stellungnahme fest. «Dies gilt auch für politische Ereignisse im Ausland.»

Es sei nicht ersichtlich, inwiefern der Blick-Aufruf eine Diskriminierung darstellen oder die Menschenwürde verletzen sollte, heisst es in der angesichts der Ausgangslage kurzen Stellungnahme des Presserats. Er bezeichnet die Beschwerde als «offensichtlich unbegründet» und trat deshalb gar nicht auf sie ein. (SDA)

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