UBI weist drei Beschwerden gegen TV-Sendungen ab

Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI hat am Freitag drei Beschwerden gegen Fernsehsendungen abgewiesen. In einem Fall stellte die UBI aber dennoch einzelne Mängel und die punktuelle Nichtbeachtung von journalistischen Sorgfaltspflichten fest.

ubi

Bei diesem Fall ging es um den «Rundschau»-Beitrag vom 9. März 2016 über den 2012 erfolgten Verkauf der Aktien der Hotel- und Thermalbad Vals AG an die Stoffel Partizipationen AG Therme Vals. Thematisiert wurden aufgrund der Kritik einer Gruppe aus der Gemeinde und eines Gutachtens, ob der Verkaufspreis weit unter dem Marktwert erfolgte, weil stille Reserven unberücksichtigt blieben. Die angegriffenen Personen und namentlich der Investor Remo Stoffel hätten trotz der Mängel zu den gegen sie erhobenen Vorwürfen angemessen Stellung nehmen können, stellte die UBI fest. Umstrittene Aussagen seien als solche erkennbar gewesen.

Eine zweite behandelte Beschwerde betraf die Diskussionssendung «Arena» vom 10. Juni 2016 mit dem Titel «Frauen am Herd?». Im Gegensatz zur Beschwerdeführerin erachtete die UBI weder den provokativen Titel noch die Sendung als diskriminierend. Die UBI stellte auch keine Verletzung des Sachgerechtigkeitsgebots fest, wie sie am Freitag mitteilte.

Ebenfalls behandelt wurde eine Beschwerde gegen die Nachrichtensendung «19:30» von Fernsehen RTS. Diese hatte in der Ausgabe vom 3. Mai 2016 die prekäre medizinische Lage in Aleppo und das extreme Tätigkeitsfeld für die wenigen noch verbliebenen Ärzte aufgezeigt. Obwohl Archivaufnahmen eines zerbombten Spitals in nicht transparenter Weise verwendet wurden, habe sich das Publikum eine eigene Meinung zum eigentlichen Thema des Beitrags bilden können, befand die UBI. Entscheide der UBI können nach Eröffnung der schriftlichen Begründung innert 30 Tage mit Beschwerde beim Bundesgericht angefochten werden.

Mehr zu den Entscheiden auf Admin.ch.

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