Historiker fordern fünfstelligen Schadenersatz von der Weltwoche

Am Dienstag wird am Zürcher Bezirksgericht die Zivilklage der Professoren Philipp Sarasin und Svenja Goltermann gegen die Weltwoche verhandelt.

In einer Artikelserie warf die Weltwoche unter der Feder des stellvertretenden Chefredaktor Philipp Gut den Historikern Sarasin und Goltermann «Beziehungskorruption» vor: Professor Sarasin sei bei Goltermanns Berufungsverfahren nicht in den Ausstand getreten, obwohl die beiden in der Vergangenheit ein «Liebesverhältnis» gehabt hätten.

Ein Vorwurf, der von beiden Beschuldigten vehement bestritten wurde und wird. Dennoch legte Gut in über einem Dutzend Texten seit Oktober 2014 nach und betonte immer wieder, die Geschichte stimme. Dies muss er nun vor Gericht beweisen. Das könnte aber schwierig werden, denn Gut beruft sich auf den Quellenschutz. In seinen Artikeln bezog er sich auf anonymisierte Gesprächsprotokolle aus Sarasins persönlichem Umfeld.

Sarasin und Goltermann wollen Genugtuung und Schadenersatz, der laut Sonntagszeitung im tiefen fünfstelligen Bereich liegen soll. Sie fordern, dass die Weltwoche die Anschuldigungen nie mehr wiederholen darf und das Urteil publizieren muss. Die erschienen Artikel müssen zudem aus dem Archiv gelöscht werden.

Nach Einschätzung der Sonntagszeitung haben die beiden intakte Erfolgschancen. Einerseits, weil die Weltwoche unter anderem schrieb, die «ausserhalb sozialhistorischer Fachzirkel weitgehend unbekannt[e]» Goltermann sei «nur dank Vitamin B in starken Dosen» zu ihrem Lehrstuhl in Zürich gelangt. Ausserdem wurde sie als «Körper der Nation» bezeichnet. Das sei «beste Munition für jeden Anwalt», schreibt die Zeitung. Andererseits, weil die Forscherin nach der Kampagne gegen sie in medizinischer Behandlung war und schliesslich krankgeschrieben wurde.

Im Herbst muss sich Gut im selben Fall nochmals vor der Staatsanwaltschaft verantworten. Die Staatsanwaltschaft hat die Anklage nach der Strafanzeige der beiden Professoren erhoben. Gut wird mehrfache üble Nachrede und mehrfache Widerhandlung gegen das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb vorgeworfen. (hae)

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