Konsumentenschutz fordert MWST-Rückzahlung

Der Konsumentenschutz will die Rückzahlung der Billag-Mehrwertsteuer seit 1995 gerichtlich durchsetzen. SVP-Nationalrätin und SRG-Kritikerin Nathalie Rickli wählt den politischen Weg.

Im April hat das Bundesgericht entschieden, dass die von der Billag einkassierten Gebühren jahrelang zu Unrecht der Mehrwertsteuer unterstellt wurden (Werbewoche.ch berichtete). Die Folge: Eine sofortige Reduktion der Gebühren um 11,30 Franken. Wer die Rechnung bereits bezahlt hatte, erhielt den Betrag zurückerstattet (Werbewoche.ch berichtete). Unklar hingegen war, was mit den in der Vergangenheit ungerechtfertigt kassierten Mehrwertsteuer-Beträgen geschehen sollte. Das Bundesgericht liess diese Frage offen – das Bakom beantwortete sie im August: Keine Rückzahlung (Werbewoche.ch berichtete).

Wie die NZZ am Sonntag in ihrer aktuellen Ausgabe schreibt, will sich die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) nicht mit dieser Entscheidung zufrieden geben. Wie Geschäftsleiterin Sara Stalder erklärt, habe man vergangene Woche zusammen mit den Westschweizer- und Tessiner Konsumentenorganisationen im Namen von 4378 Gebührenzahlern, die sich gemeldet hätten, eine schriftliche Forderung an die Billag eingereicht. Dass diese darauf eingeht, ist angesichts der Bakom-Entscheidung eher unwahrscheinlich. Stalder hingegen will bis vors Bundesgericht gehen, um die Frage der Rückwirkung zu klären. Ohne Verjährung würden so ca. 200 Franken pro Haushalt fällig werden – bei insgesamt drei Millionen Gebührenzahlern würden das dreistellige Millionenbeträge bedeuteten, welche die Billag zurückzahlen müsste.

Auch Nationalrätin Nathalie Rickli hat mit ihrer «Aktion Medienfreiheit» eine rückwirkende Erstattung der Beträge zum Ziel – allerdings will sie die Rückzahlung auf politischem Weg mit einer Motion erzwingen und beschränkt sich bei der Forderung mit Rücksicht auf die Verjährungsfrist auf die letzten fünf Jahre. Sie kritisiert, dass die SRG behaupte, wegen des MWST-Verbots weniger Geld zur Verfügung zu haben und deshalb sparen müsse – dabei sei die Mehrwertsteuer kein Businessmodell. (hae)

Bilder: Nathalie-rickli.ch und Konsumentenschutz.ch

Weitere Artikel zum Thema