Nur Einzelabonnements erhalten Zustellermässigung

Für Kollektivabonnements einer Gemeinde muss das Bakom keine Preisreduktion für die Postzustellung gewähren. Zu diesem Schluss kommt das Bundesverwaltungsgericht im Fall der Zeitungen Arena Alva und Pöschtli.

Die von der Mediengruppe Somedia herausgegebenen Blätter erhielten 2013 lediglich für die durch Einzelabonnements bezogenen Zeitungen die zur Presseförderung vorgesehene Zustellermässigung. Das Bundesverwaltungsgericht hat sich auf eine Beschwerde von Somedia hin noch mit der Frage beschäftigen müssen, ob auch jene Exemplare eine Preisreduktion für die Postzustellung erhalten sollen, die allen Einwohnern einer Gemeinde aufgrund eines Gemeindeversammlungsbeschlusses zugestellt werden.

Für den Titel Arena Alva hat sich die Frage nur für das Jahr 2013 gestellt, weil er Anfang 2014 mit dem Rhiiblatt des gleichen Verlags zusammengelegt worden war. Für das neu entstandene Produkt Ruinaulta wurde das Gesuch um Presseförderung gutgeheissen.
Das Bundesverwaltungsgericht kommt in seinem am Mittwoch publizierten Urteil zum Schluss, dass Kollektivabonnements nicht unter die im Postgesetz bezeichneten «abonnierten Tages- und Wochenzeitungen der Regional- und Lokalpresse» fallen, die von einer Zustellungsermässigung profitieren sollen.

Das Kollektivabonnement ist abhängig vom politischen Willen der Mehrheit der jeweiligen Gemeindeversammlung. Damit fehlt es an der «freiwilligen Nachfrage» bei den Empfängern, wie das Bakom festgestellt hat und das Bundesverwaltungsgericht nun bestätigt.
Hinzu kommt, dass Kollektivabonnements die finanzielle und publizistische Unabhängigkeit eines Verlags nicht im erforderlichen Mass gewährleisten. Eine Vielzahl von einzelnen, selbst bezahlenden Abonnenten garantiert laut den St. Galler Richtern eine gewisse Kontinuität.
Die Auflösung einzelner Abonnements habe keinen schwerwiegenden Einfluss auf die ökonomische Lage einer Zeitung. (SDA)
 

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