Zehnder führt Arbeitszeiterfassung ein

Die Zehnder Mediengruppe mit Sitz in Wil SG will eine Arbeitszeiterfassung für alle Journalistinnen und Journalisten einführen. Das Unternehmen reagiert damit auf eine Anzeige der Gewerkschaft Syndicom und des Journalistenverbandes Impressum.

Die Zehnder Gruppe gibt in 17 Deutschschweizer Regionen insgesamt 23 Gratis-Wochenzeitungen heraus, vor allem in der Ostschweiz. Syndicom und impressum hatten am Montag die Arbeitsinspektorate ersucht, abzuklären, ob die Arbeitszeiterfassung bei den Zehnder Medien der gesetzlichen Mindestanforderung genügt. In einer Mitteilung vom Dienstag kündigte Zehnder nun an, in allen Büros ein eigenes einheitliches Zeiterfassungssystem einzuführen. Damit würden die Zehnder Medien zu den ersten namhaften Verlagshäusern der Schweiz gehören, welche die Arbeitszeit erfassten.

Erstaunt über Anzeige

Im Schweizer Verlagswesen «war und ist es immer noch Usus, die Arbeitszeit von Journalistinnen und Journalisten nicht zu erfassen», schreibt Zehnder. Dass Syndicom und impressum für ihre Kampagne nach den «grossen Drei» Tamedia, Ringier und NZZ nun als nächstes die Zehnder Medien ausgewählt hätten, erstaune in zweierlei Hinsicht. Erstens erfasse Zehnder die Arbeitszeit einiger Journalisten schon, und zweitens hätten Syndicom und Impressum die Zehnder Medien bisher nie wegen der Arbeitszeiterfassung kontaktiert. Gerne hätte man aufgezeigt, wie weit man bei der Arbeitszeiterfassung sei und welche Erfahrungen man gemacht habe, schreibt Zehnder. Nun bestehe wohl keine Hoffnung mehr auf eine kollektive Branchenlösung. Die Zehnder Medien werde deshalb auf jeden Fall in allen ihren Büros ein eigenes einheitliches System zur Arbeitszeiterfassung einführen.

Aktion «Jetzt schlägts 13»

Die Anzeigen gehörten zur Aktionsserie «Jetzt schlägts 13» von Syndicom und Impressum. Wegen fehlender Arbeitszeiterfassung und Verdachts auf Missachtung des Gesundheitsschutzes der Journalistinnen und Journalisten waren seit Anfang Jahr bereits die Medienunternehmen Tamedia, Ringier und NZZ angezeigt worden (Werbewoche.ch berichtete). Die Verbände versuchten nach eigenen Angaben mehrfach, kollektive Lösungen mit der Branche zu finden. Seit zehn Jahren gebe es in der Deutschschweiz und im Tessin keinen Gesamtarbeitsvertrag mehr, schrieben sie. Deshalb brauchten Journalisten den vollen Schutz des Arbeitsgesetzes. Dieses schreibe die Erfassung der Arbeitszeit vor. (SDA)

Weitere Artikel zum Thema