Detektiv angeheuert: Reporter fordert Freispruch

In St. Gallen hat ein Blick-Reporter 2011 einen Privatdetektiv angeheuert und über ihn vertrauliche Informationen von Polizisten erhalten. Er wurde deswegen verurteilt. Der Fall ist jedoch noch nicht abgeschlossen. Am 24. November kommt es zur Berufungsverhandlung.

Der Blick-Reporter hatte 2011 versucht, vertrauliche Informationen über zwei Ermittlungen der Polizei zu erhalten. Zum einen ging es um die Festnahme einer Bande von Jugendlichen, denen Raubüberfälle zur Last gelegt wurden. Beim zweiten Fall handelte es sich um die Verhaftung von zwei Taxifahrern, denen Vergewaltigungen vorgeworfen wurden. Der Reporter hatte einen Privatdetektiv, einen ehemaligen Kantonspolizisten, angeheuert. Dieser beschaffte ihm über seine Kontakte Auskünfte über die Jugendlichen und im Fall der Taxifahrer Fotos zweier Verdächtiger. Der Privatdetektiv erhielt 800 Franken für die Bilder, die danach im Blick publiziert wurden. Später stellte sich heraus, dass einer der darauf abgebildeten Taxifahrer unschuldig war.

Reporter verlangt Freispruch

Das Kreisgericht Wil hatte den Journalisten am 16. Mai 2013 wegen Anstiftung zu Verletzung eines Amtsgeheimnisses zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen verurteilt. Der Privatdetektiv erhielt wegen des gleichen Tatbestands eine bedingte Geldstrafe von 240 Tagessätzen. Einer der beiden Polizisten, der Informationen weitergegeben hatte, wurde wegen Amtsgeheimnisverletzung ebenfalls zu einer bedingten Strafe von 45 Tagessätzen verurteilt. Die Forderung des Taxifahrers nach Schadenersatz von 30'000 Franken lehnte das Gericht ab. Dieses Urteil akzeptierten sowohl der Polizist als auch der Privatdetektiv. Der zweite Polizist hatte den Strafbefehl nicht weitergezogen. Damit sind vor Kantonsgericht am 24. November noch zwei Verfahren offen: In der Berufungsverhandlung fordert der Journalist einen Freispruch. Und der Taxifahrer verlangt Schadenersatz sowie eine Genugtuung. (SDA)

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