UBI gibt Beschwerde von Gadaffi-Anwalt gegen RTS Recht

Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hat einer Beschwerde des Genfer Anwalts Charles Poncet gegen das Westschweizer Radio und Fernsehen (RTS) Recht gegeben. Dem Anwalt war in einer Reportage zur Affäre Gaddafi Verrat vorgeworfen worden.

In der Sendung «Mise au Point» vom 20. März 2011 hatte der damals amtierende Genfer Regierungspräsident François Longchamp Charles Poncet – Anwalt von Muammar al-Gaddafis Sohn Hannibal Gaddafi – vorgeworfen, ein Vaterlandsverräter zu sein. Poncet kritisierte das RTS darauf hin, ihm keine Gelegenheit gegeben zu haben, gegen den Vorwurf Stellung zu nehmen. Die UBI habe nun eine Verletzung von Artikel 4 des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen festgestellt, sagte Poncet zur Nachrichtenagentur SDA.

Dieser Gesetzesartikel sieht unter anderem vor, dass redaktionelle Sendungen mit Informationsgehalt «Tatsachen und Ereignisse sachgerecht darstellen» müssen, «dass sich das Publikum eine eigene Meinung bilden kann». Laut RTS sind die von Longchamp vorgebrachten Vorwürfe durchaus interessant gewesen und deshalb ausgestrahlt worden. Doch seien diese bereits bekannt gewesen. Zudem seien die Vorwürfe im journalistischen Kontext relativiert worden, sagte Jean-Jacques Roth, Mitglied der RTS-Geschäftsleitung. Die UBI stelle sich auf den Standpunkt, dass die Öffentlichkeit nicht so stark mit dem Dossier vertraut sei wie die Journalisten und daher die Vorwürfe entsprechend ernst genommen habe, sagte Roth weiter. «Wir nehmen das zur Kenntnis», fügte er an.

Die UBI ist eine ausserparlamentarische Kommission des Bundes. Sie hat auf Beschwerde hin festzustellen, ob ausgestrahlte Radio- und Fernsehsendungen Bestimmungen über den Inhalt redaktioneller Sendungen verletzt haben oder ob eine rechtswidrige Verweigerung des Zugangs zum Programm vorliegt. (SDA)
 

Weitere Artikel zum Thema