Schleswig-Holstein setzt Facebook auf den Index

In Deutschland möchten Datenschützer die deutschen User vor Facebook schützen. Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz in Schleswig Holstein ULD hat allen Webseiten-Betreiber in dem Bundesland geraten, ihre Fanpages bei Facebook zu löschen sowie Social-Plugins und den «Gefällt mir»-Button von ihren Hompages zu entfernen.

Der Grund hierfür liegt bei einem Betreiber in den USA. Persönliche und personifizierte Daten gelangten bei einer Facebook-Nutzung an den Betreiber in die USA – ohne den User zu informieren, wie Horizont.net am Freitag schreibt. Dies verstoße gegen deutsches und europäisches Datenschutzrecht.

Die ULD habe das Telemediengesetz TMG, das Bundesdatenschutzgesetz BDSG und das Landesdatenschutzgesetzt Schleswig-Holstein LDSG SH bemüht, so Horizont.net weiter. Sollten Websiten-Betreiber bis Ende September die Datenweitergabe über ihre Nutzenden an Facebook in den USA nicht einstellen, behalte die ULD sich weitergehende Maßnahmen vor. Es drohen bei Verstößen Bußgelder in Höhe von bis zu 50‘000 Euro.

ULD-Leiter Thilo Weichert hält gemäss Horizont.net die Zeit für mehr als reif für das Facebook-Verbot. Man weise beim ULD schon seit längerem informell darauf hin, dass viele Facebook-Angebote rechtswidrig seien. Nur habe dies bisher wenige Betreiber daran gehindert, die Angebote in Anspruch zu nehmen. Denn diese seien einfach zu installieren und unentgeltlich zu nutzen. Solche Angebote seien vor allem die für Werbezwecke aussagekräftige Reichweitenanalyse. Gezahlt werde mit den Daten der Nutzenden. Facebook habe mit Hilfe dieser Daten inzwischen weltweit einen geschätzten Marktwert von über 50 Milliarden Dollar erreicht.

Wie der Kölner Medienanwalt Christian Solmecke vermute, sei ein absolutes Verbot der Facebook-Aktivitäten nicht der einzig gangbare Weg ist, um den Nutzer vor Datenklau zu bewahren und auf rechtlich sicherem Boden zu halten, so Horizont.net weiter. Die einzig mögliche Einbindung sehe derzeit wohl so aus, dass der «Gefällt-mir»-Button zunächst ohne Funktionalität als reines Bild auf einer Webseite eingebunden werde. Der eigentliche LIke-Button sollte erst mit dem Klick auf dieses Bild dann mit seiner vollen Funktionalität nachgeladen werden. Auf diese Weise würden die Nutzerdaten nicht per se an Facebook übertragen werden.
 

Weitere Artikel zum Thema