Impressum und Presse Suisse: Teilrevision des Westschweizer Presse-GAV

Die zwischen Impressum und Presse Suisse ausgehandelte Teilrevision des Westschweizer Presse-GAV - Convention Collective de Travail - wurde von den Verlegern angenommen. Dies bedeutet bessere Arbeitsbedingungen, die Anpassung der Urheberrechte an die Multimedia-Nutzung und eine grundsätzliche Modernisierung der CCT.

Nachdem die Delegiertenversammlung Impressum das Verhandlungresultat zwischen den Delegationen von impressum und Presse Suisse anlässlich ihres Treffens in Zürich vom 25. März 2011 angenommen hat, gab nun auch die Dachorganisation der Westschweizer Verleger an ihrer Generalversammlung ihre Zustimmung für die neue CCT. Bei impressum ist man zufrieden und hofft nun, dass dieser Schritt auch in der Deutschschweiz Schule macht. Dies schreibt Impressum in einem Communiqué vom Freitag.

Die teilrevidierte CCT sieht neue Normen im Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz vor, sie führt im Fall von Arbeitskonflikten und Belästigung die Interventionsmöglichkeit durch neutrale externe Personen ein, sie definiert Anti-Mobbing- und Anti-Diskriminierungsnormen. Mit diesem Dokument werde die CCT modernisiert, um Arbeitssituationen Rechnung zu tragen, die vor allem im Zuge der Krise für viele Journalisten immer schwieriger werden, heisst es in der Mitteilung weiter. Gleichzeitig dienen diese Bestimmungen den Unternehmen, um unproduktiven krankheitsbedingten Arbeitsausfällen vorzubeugen.

Eine weitere Neuerung der CCT ist die automatische Abtretung von Urheberrechten von Festangestellten und Freien im Multimedia-Bereich (Internet, Mobiltelefone, Tabletts). Die Abtretung solcher Rechte wird für die Freien – Journalisten und Fotografen – mit einer Erhöhung der Mindesthonorare von 10 Prozent vergütet. Eine weitere Erhöhung ist für Verleger vorgesehen, die zusätzliche Rechte auf eine mehrfache Veröffentlichung im gleichen Titel oder in zugehörigen Kopfblättern beanspruchen wollen. In diesem Fall wird die Abtretung der Rechte mit einer Erhöhung von 15 Prozent des Honorars vergütet, nebst den Multimedia-Rechten. Dies gilt in erster Linie für Artikel und Fotos, die für einen bestimmten Titel auf Bestellung realisiert wurden.

Die CCT kann nun von keinem Partner vor dem 31. Dezember 2012 für den 31. Dezember 2013 gekündigt werden. Auf diese Weise ist die CCT, in der Westschweiz, unbeschränkt gültig.
 

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