Gameshow auf Sat.1 Schweiz verletzt Programmrecht

Die UBI hat eine Beschwerde gegen «Play and Win» wegen fehlender Transparenz hinsichtlich der Teilnahmebedingungen gutgeheissen.

Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für
Radio und Fernsehen (UBI) hat eine Beschwerde gegen die auf Sat.1
Schweiz ausgestrahlte Gameshow «Play and Win» wegen fehlender
Transparenz hinsichtlich der Teilnahmebedingungen gutgeheissen. Im
Mittelpunkt der interaktiven Gameshow standen Rätselspiele, an welchen
sich das Publikum per Telefon oder per Postkarte beteiligen konnte. Die
UBI ist zum Schluss gekommen, dass sich die Zuschauer hinsichtlich der
Beteiligung mittels Postkarte kein korrektes Bild über die
Teilnahmebedingungen haben bilden können. Die Hinweise der Moderatorin
sollen primär auf die Möglichkeit, eine Mehrwertdienstnummer anrufen zu
können, gezielt haben. Die UBI moniert zusätzlich, dass keine Hinweise
auf sachdienliche Plattformen wie Website oder Teletext eingeblendet
worden seien. Der Entscheid kann mit Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim
Bundesgericht angefochten werden. Nicht eingetreten ist die UBI auf die
Beschwerde, soweit die Rügen lotterierechtliche Aspekte oder die
Preisbekanntgabeverordnung betroffen haben. Diese Fragen würden von
anderen Behörden beurteilt, heisst es in einer Mitteilung.

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