SRG ficht Schleichwerbe-Verdikt gegen «Traumjob» an

Das Uvek muss jetzt über die Vorwürfe entscheiden.

Die SRG hat den Aufsichtsentscheid des
Bundesamts für Kommunikation (Bakom) wegen Schleichwerbung in der
Fernsehsendung «Traumjob» angefochten. Dies erklärte das Bakom auf
Anfrage der Nachrichtenagentur AP. Über den Rekurs muss nun das
Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und
Kommunikation entscheiden. Das Bakom hatte im Juli zwei Verletzungen
der Werbe- und Sponsoringvorschriften in der Castingshow «Traumjob» von
SF DRS beanstandet. Demnach wurde dem Hotel «Victoria-Jungfrau» in
Interlaken in einer Folge der Sendung ein Werbeauftritt ermöglicht.
Zudem sei das Sponsoring des gleichen Hotels nicht transparent genug
dargestellt worden. Die Verfügung verpflichtete die SRG, das Bakom bis
zum 15. September zu informieren, mit welchen Schritten die
festgestellten Rechtsverletzungen in Zukunft verhindert werden sollten.

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