Beschwerde wegen Schleichwerbung gegen Federer und Hunziker

Verschiedene Prominente sollen Schleichwerbung machen und mit Werbeverträgen verdienen. Diesen Vorwurf macht ihnen der Konsumentenschutz und hat darum Beschwerde bei der Lauterkeitskommission eingelegt. Bussen drohen allerdings keine.

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Die fünf prominenten Schweizer wurden vom Konsumentenschutz exemplarisch ausgewählt, weil sie als Influencer auf Plattformen wie Instagram, Facebook oder anderen ein Parfüm, eine Kleidermarke oder sonst ein Produkt ins Bild gesetzt haben, ohne dies als Werbung zu kennzeichnen, wie die Stiftung mit Sitz in Bern am Montag mitteilte.

Als Influencer werden Personen bezeichnet, die aufgrund ihrer starken Präsenz und ihres hohen Ansehens in einer oder mehreren Internet-Plattformen als Träger für Werbung und Vermarktung in Frage kommen. In der Regel kassieren sie Werbe- oder Sponsorengelder und sind häufig Sportler oder Künstler. Bei Beiträgen, die der Konsumentenschutz auflistet, fehlt der Hinweis, dass es sich um Werbung handelt.

Roger Federer zeige in einem Video das Logo seiner Bekleidungsausstatter, schreibt der Konsumentenschutz, der Snowboarder Iouri Podladtchikov lasse sich im Eingang eines Kleidergeschäftes ablichten.

Und Michelle Hunziker bedanke sich bei verschiedenen Geschäften für die Unterstützung bei einem Modeshooting, die Radrennfahrerin Jolanda Neff verbreite einen Beitrag einer Kreditkartenfirma, schliesslich werbe Xenia Tchoumi für Schmuck, kritisiert der Konsumentenschutz. Die Influencerin weist die Vorwürfe gegenüber Blick.ch jedoch entschieden zurück und gibt an, sie habe keine Zusammenarbeit mit den beiden gezeigten Marken und sei nicht für die Fotos bezahlt worden. «Wieso soll ich also schreiben, es sei bezahlte Werbung, wenn es das nicht ist», sagt sie.

 

Erst auf Beschwerde hin aktiv

Der Konsumentenschutz ist nun neugierig, wie die Lauterkeitskommission diese Fälle beurteilt. Die Schweizer Regelung habe gegenüber derjenigen von umliegenden Ländern bedeutende Nachteile, schreibt er. So werde die Kommission erst auf Beschwerde hin aktiv, zudem könne sie fehlbare Influencer oder Firmen nicht mit Sanktionen, sondern nur mit einer Ermahnung belangen. Und Bussen hätten diese auch nicht zu befürchten.

Mit den Eingaben bei der Lauterkeitskommission will der Konsumentenschutz nach eigenen Angaben erreichen, dass die Werbung auf den Plattformen der sozialen Medien besser gekennzeichnet wird und die Regeln auch von kleineren, weniger professionell agierenden Influencern befolgt werden. (SDA/red)

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