SRG und Swisscom für mögliche Datennutzung kritisiert
WERBEALLIANZ An der Pressekonferenz am Dienstag 26.01.2016 präsentierte der Verband Schweizer Medien die Ergebnisse der Studie zum geplanten Joint Venture zwischen der Swisscom, SRG und Ringier, die der Verband bei der Firma Polynomics in Auftrag gegeben hat.Die Studie von Polynomics kommt zum Schluss, dass das Joint Venture ein nötiger Schritt sei. Die Allianz ermögliche neue […]
Die Studie von Polynomics kommt zum Schluss, dass das Joint Venture ein nötiger Schritt sei. Die Allianz ermögliche neue Werbeformen, die der Veränderung des Medienkonsums gerecht werden. Dennoch kritisiert die Studie, die Rolle der beteiligten Unternehmen Swisscom und SRG.Streit um NutzerdatenEs steht die Frage im Raum, ob die SRG als gebührenfinanziertes Unternehmen gesammelte Daten für kommerzielle Zwecke nutzen darf. Bei einem Unternehmen wie Google stellt sich diese Frage nicht, weil der Nutzer einen Tauschhandel eingeht. Er nutzt das Angebot von Google und erlaubt dafür, dass seine Daten genutzt werden. Mit der Billag zahlt aber jeder in der Schweiz bereits für das Angebot der SRG. Ist es dann Rechtens, dass die SRG die gesammelten Daten auch kommerziell verwendet? Als Alternative, falls das Joint Venture in der Konstellation genehmigt wird, schlägt der Verband vor, dass die Nutzer- und Nutzungsdaten des Joint Ventures kostendeckend und nicht diskriminierend allen Medienanbietern zur Verfügung gestellt werden.Verband verlangt «Marschhalt»In erster Linie verlangt der Verband aber ein «Marschhalt» und eine Akteneinsicht, damit er definitiv seine Position einbringen kann. Für den Verband ist jedoch klar, dass die SRG mit dem Joint Venture das geltende Online-Werbeverbot verletzt. Gemäss Hanspeter Lebrument, Präsident des Verbandes: «Es braucht nun einen Marschhalt, bevor das Werbevermarktungsabkommen Fakten geschaffen hat und die Medienvielfalt in der Schweiz gefährdet wird.» Gemäss Vize-Präsident und Verwaltungsratpräsident der Tamedia, Pietro Supino, ist der Verband bereit, sämtliche Rechtsmittel auszuschöpfen – wenn nötig, bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.