Das Ende des gedruckten St. Galler Amtsblatts naht

Bereits 2012 sollte das gedruckte St. Galler Amtsblatt aus Spargründen gestrichen werden. Doch dann stellte sich heraus, dass damit ein Gewinn erzielt wird und die Massnahme wurde zurückgestellt. Künftig sollen nun aber die Inhalte auf einer Publikationsplattform veröffentlicht werden.

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Um die hundert Seiten dick ist jeweils das St. Galler Amtsblatt. Es erscheint wöchentlich und wird noch in einer Auflage von 4000 Exemplaren gedruckt. Früher waren es deutlich mehr. Die Zeiten, als jede Gaststätte das Blatt abonnieren musste, sind aber schon länger vorbei.

Der Inhalt ist eher trockene Kost: Zu lesen gibt es vor allem Informationen des Kantons oder des Kantonsrats. Dazu Texte von Erlassen, Verordnungen oder Kreisschreiben. Weiter finden sich darin die Ausschreibungen für öffentliche Aufträge, Projekte der Gemeinden und ihre Einsprachefristen, aber auch Zahlungsbefehle und Konkursanzeigen.

Alles nur noch online

All dies dürfte bald nur noch auf einer elektronischen Informationsplattform nachzulesen sein, die der Kanton plant. Voraussetzung dafür ist aber zuerst die Zustimmung des Kantonsrats zum neuen Publikationsgesetz. Die Beratung darüber beginnt in der kommenden Aprilsession.

Zentraler Punkt der Vorlage ist, dass künftig die elektronische Version der Gesetzessammlung massgebend ist – und nicht mehr wie bisher der gedruckte Text. Damit bräuchte es kein Amtsblatt mehr, der Kanton könnte sich die Druckkosten sparen.

Amtsblatt mit Gewinn

Bereits 2012, bei einem der letzten Sparpaketen des Kantons, hatte sich allerdings gezeigt, dass das Amtsblatt unter dem Strich Einnahmen bringt. Der Grund sind bezahlte Inserate und Anzeigen von Gemeinden. Damals lag das jährliche Plus bei rund 280’000 Franken. Daran habe sich seither nichts verändert, bestätigte Staatssekretär Canisius Braun auf Nachfrage der Nachrichtenagentur SDA.

Um die Kosten geht es auch in der Vorlage der Regierung. Dort wird der Überschuss relativiert: Bei genauerer Betrachtung zeige sich, dass der Grossteil des Ertrags durch Verrechnungen anderer Verwaltungsstellen zustande komme. Werde dies nicht beachtet, resultiere ein Kostenüberschuss von 170’000 Franken.

Weiter gebe es Einsparungen für Gemeinden, die ihre amtlichen Anzeigen künftig ebenfalls auf der kantonalen Plattform publizieren könnten. «Damit fällt eine Veröffentlichung in Tages- und Wochenzeitungen weg», schreibt die Regierung.

Mit Werbeeinnahmen ist auf der Publikationsplattform allerdings eher nicht zu rechnen. Auf diese Einnahmequelle wird zwar in der Vorlage hingewiesen. Die vorberatende Kommission hat aber beantragt, dass das Angebot ohne Werbung auskommen muss. (SDA)

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