Bakom: «Urteil hat keinen Einfluss auf Abstimmung vom 14. Juni»

Das Bundesgerichtsurteil, das eine Senkung der Radio- und TV-Empfangsgebühren um den Mehrwertsteuersatz von 2,5 Prozent zur Folge hat, wird laut dem Bund keinen Einfluss auf die bevorstehende Abstimmung vom 14. Juni haben.

Die vom Parlament beschlossene Revision des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) beinhaltet eine zusätzliche Senkung der Empfangsgebühr für die Haushalte auf rund 400 Franken. Zudem sollen Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter 500'000 Franken von der Abgabepflicht befreit werden. Die Revision sieht ausserdem eine Änderung des Mehrwertsteuergesetzes vor, durch die die Erhebung von Mehrwertsteuern auf die Radio- und Fernsehempfangsgebühren festgelegt wird, wie das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) am Mittwoch mitteilte. «Nimmt das Volk die Revision an, wird das neue System ab 2018 oder 2019 angewandt.»

Laut der SRG schafft das Urteil des Bundesgerichts Klarheit und entlastet viele Gebührenzahlende. Das Unternehmen werde nun alle Aspekte und Folgen des Urteils und seiner Umsetzung durch Billag und Bund analysieren, schrieb die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft in einem Communiqué. Das Bundesgericht ist zum Schluss gekommen, dass die im heutigen Gesetz geregelte Empfangsgebühr keine Gegenleistung für eine vom Bund erbrachte Dienstleistung sei, sondern eine hoheitlich erhobene Abgabe. Damit falle das Merkmal für eine Unterstellung unter die Mehrwertsteuer weg. (SDA)

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