Aargauer Regierungsrat ist gegen ein kantonales Mediengesetz

Der Aargauer Regierungsrat will kein Mediengesetz ausarbeiten. Als Argumente gegen das von einem SP-Grossrat geforderte Gesetz nennt er vor allem ordnungs- und staatspolitische Überlegungen. Die Pressefreiheit solle nicht eingeschränkt werden.

Ein kantonales Mediengesetz müsste gemäss Regierungsrat entweder Vorschriften enthalten, welche sich auf den Inhalt publizistischer Veröffentlichungen beziehen, oder finanzielle Unterstützungsmassnahmen durch den Kanton vorsehen. Beides sei «problematisch», heisst in der am Freitag veröffentlichten Stellungnahme zu einer Motion von SP-Grossrat Martin Christen. Er möchte mit dem Gesetz «eine ausgewogene, offene, wahrheitsgemässe» Information der Bevölkerung sicherstellen. Die Kantonsverfassung von 1980 sieht vor, dass der Grosse Rat ein Mediengesetz zur Förderung der Informationsvielfalt beschliessen kann.

Aus Sicht des Regierungsrates spielen die Medien für den demokratischen Meinungsbildungsprozess eine zentrale Rolle. Gerade die direkte Demokratie sei darauf angewiesen, dass die Medien die Vielfalt der herrschenden Meinungen in die Öffentlichkeit transportierten. Diese Funktion kann aus Sicht des Regierungsrats nur in einem funktionierenden publizistischen Wettbewerb befriedigend erfüllt werden. Unbestritten seien die in den letzten Jahren vor sich gehende Konzentration und Reduktion der Aargauer Medientitel. Allerdings habe eine vielfältige Information nicht allein ihre Basis in der Anzahl der im Kanton erscheinenden Publikationen. Die Art der Berichterstattung beruhe ebenso auf dem journalistischen Selbstverständnis der Medienschaffenden.

«Gewisser journalistischer Wettbewerb»

Im Aargau reduzierte sich die Zahl Tageszeitungen auf zwei Titel (Aargauer Zeitung und Zofinger Tagblatt). In den 1980er Jahren waren im Kanton noch fünf eigenständige Tageszeitungen erschienen. Die AZ Medien AG als Herausgeberin der Aargauer Zeitung ist auch an den beiden grössten privaten elektronischen Medien im Kanton (Radio Argovia und Tele M1) beteiligt.

Die Berichterstattung dieser Medienerzeugnisse erfolge jedoch nicht uniform, sondern sei gekennzeichnet von einem «gewissen journalistischen Wettbewerb», hält der Regierungsrat fest. Das könne sich «positiv auf die Vielfalt der Berichterstattung auswirken». Als «kritisch» betrachtet der Regierungsrat jedoch den Umstand, dass die elektronischen und gedruckten Medien «personell teilweise eng verflochten» seien. Die Bereiche agierten nicht vollständig unabhängig voneinander. Der Regierungsrat will nach eigenen Angaben die Situation grundsätzlich überdenken, wenn der fortschreitende Wandel in der Medienwelt die Meinungsbildung der Bürgerinnen und Bürger deutlich erschwert. (SDA)
 

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