Facebook & WhatsApp: Datenabgleich unterbunden

In Deutschland hat ein Datenschutzbeauftragter Facebook mit sofortiger Wirkung untersagt, Daten von WhatsApp-Nutzern zu erheben und zu speichern. Zudem müsse Facebook bereits von WhatsApp übermittelte Daten löschen.

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Die rund 35 Millionen WhatsApp-Anwender in Deutschland müssten selbst entscheiden können, ob sie eine Verbindung ihres Kontos mit Facebook wünschen, erklärte der Datenschutzbeauftragte von Hamburg am Dienstag. «Dazu muss Facebook sie vorab um Erlaubnis fragen. Dies ist nicht geschehen.»

«Facebook hält sich an das EU-Datenschutzrecht», erklärte eine Unternehmenssprecherin. «Wir sind offen dafür, mit der Hamburger Datenschutzbehörde bei dem Versuch zusammenzuarbeiten, deren Fragen zu beantworten und sämtliche Bedenken auszuräumen.»

Die Anordnung der Datenschützer werde angefochten, kündigte eineKonzernsprecherin an. «Facebook hält sich an das EU-Datenschutzrecht», erklärtesie. «Wir sind offen dafür, mit der Hamburger Datenschutzbehörde bei demVersuch zusammenzuarbeiten, deren Fragen zu beantworten und sämtliche Bedenkenauszuräumen.»

Auch in der Schweiz ist die Datenweitergabe ein Thema. Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) will sich dafür einsetzen, dass allfällige Anpassungen der Datenbearbeitung bei diesem Dienst auch für Nutzer in der Schweiz gelten werden, wie ein Sprecher auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA schrieb. Der EDÖB stehe in Kontakt mit den europäischen Datenschützern und verfolge deren Abklärungen zum Thema WhatsApp aufmerksam.

Verstoss gegen Datenschutzrecht

«Dass dies nun doch geschieht, ist nicht nur eine Irreführung der Nutzer und der Öffentlichkeit, sondern stellt auch einen Verstoss gegen das nationale Datenschutzrecht dar», begründete die Datenschutzbehörde die Verwaltungsanordnung.

Der Hamburger Datenschutzbeauftragte zeigte sich überzeugt, einen möglichenProzess zu gewinnen: «Wir hätten eine derartige Anordnung nicht erlassen, wennnicht unserer Auffassung nach eine hohe Wahrscheinlichkeit bestehen würden,dass ein Rechtsstreit zu unseren Gunsten ausgeht.»

Der Hamburger Datenschutzbeauftragte hatte in der Vergangenheit bereits mehrfach versucht, gegen Facebook vorzugehen. Zuletzt wollte er durchsetzen, dass Facebook auch Anmeldungen unter einem Pseudonym zulässt, scheiterte aber vor dem Verwaltungsgericht Hamburg. Das Gericht hatte den Hamburger Datenschützer an die Niederlassung von Facebook in Irland verwiesen, die das soziale Netzwerk in Europa betreibt. (SDA)

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