Le associazioni degli editori lanciano un concorso creativo, ma non mancano le critiche

Die deutschsprachigen Verlegerverbände rufen junge Kreative auf, nationenübergreifende Printsujets zum Internationalen Tag der Pressefreiheit zu entwickeln. Der Verband BSW kritisiert die Bedingungen.

Die Pressefreiheit sei ein Grundpfeiler der Demokratie. Dennoch habe kompetenter Journalismus viele Feinde – auch in Europa, wo die Freiheit der Presse von vielen als selbstverständlich angenommen werde, halten die vier Verlegerverbände aus Österreich, Deutschland, der Schweiz und Luxemburg in einer gemeinsamen Erklärung fest. Die Aushöhlung redaktioneller Freiheiten durch staatliche Überwachung und ausufernde Sicherheitsgesetze, wirtschaftliche Engpässe sowie die Dominanz von US-Konzernen im Web, würden Pressefreiheit und journalistische Arbeit in Europa gefährden. Mit der Gemeinschaftskampagne wolle man die Botschaft vermitteln, dass die Pressefreiheit unanfechtbar bleiben müsse.



VÖZ-Präsident Thomas Kralinger betont weiters, auch in Österreich sei Pressefreiheit ein zerbrechliches Gut, das behütet werden müsse. Darauf wolle man mit der Gemeinschaftskampagne aufmerksam machen. «Wir wollen aufrütteln und auf ein zentrales Thema aufmerksam machen. Das gelingt am besten mit einer gut gemachten Print-Anzeige.»



Der Präsident des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), Helmut Heinen, bestätigt: «Deutschland gehört zu den wenigen Ländern, in denen das Recht auf Meinungs- und Pressefreiheit nicht nur im Grundgesetz verankert ist, sondern täglich gelebt wird. Gleichwohl gibt es auch bei uns Entwicklungen, die uns Sorge bereiten. Wir müssen die Pressefreiheit – auch mithilfe kluger Kampagnen in Wort und Bild – immer wieder aufs Neue in das Bewusstsein der Bürger tragen.»

Der Präsident des Verbandes Schweizer Medien, Hanspeter Lebrument, unterstreicht: «Gerade in der direktdemokratischen Schweiz sind private Medien ein Garant von Pressefreiheit und Meinungsvielfalt. Diese Errungenschaften zu bewahren und wo nötig zu verteidigen, ist darum nicht nur eine Tugend der Medien, sondern eine Notwendigkeit für eine offene und freie Gesellschaft. Wir betrachten darum auch die Kreativen als Verbündete im Kampf um die Pressefreiheit für die Journalisten.»




Die Eckdaten zum Wettbewerb



Einreichberechtigt sind junge Kreative, die zwischen 18 und 28 Jahren alt sind, in der Kreativbranche tätig sind oder sich in Ausbildung befinden. Eine Expertenjury, die sich aus Verlegern, Kreativdirektoren und Marketingfachleuten zusammensetzt, wird die eingereichten Arbeiten objektiv beurteilen, bewerten und prämieren. Ziel ist die Ausarbeitung einer Printidee (auch eine Serie mit maximal drei Sujets pro Kampagne ist möglich) sowie Line Extensions für Online-Plattformen und Social Media-Kanäle. Der Gewinner erhält ein einmaliges Pauschalhonorar von 1’500 Euro. Einreichungen sollten bis 1. Dezember 2014 per Email an wm(at)voez.at gesendet werden. Das Briefing kann a questo link im PDF-Format heruntergeladen werden.




BSW und ASW lehnen Unterstützung ab



Keine Unterstützung erhält der Wettbewerb seitens der Verbände BSW Leading Swiss Agencies und ASW (Allianz Schweizer Werbeagenturen). BSW-Geschäftsführer Peter Leutenegger hält in einem der Werbewoche vorliegenden Schreiben an den Verband Schweizer Medien fest, der Wettbewerb sei unfair und eine Unterstützung werde folglich abgelehnt. Der BSW teile zwar die Anliegen der Pressefreiheit und unterstütze die Bemühungen der Verlegerverbände, die Wettbewerbsbedingungen würden aber «gegen die guten Sitten» verstossen und die Wettbewerbspräsentationen nicht fair entschädigt – sowohl das Siegerteam (1'500 Euro für alle Arbeiten und Rechte), wie auch die leer ausgehenden anderen Teams.



«Selbstverständlich sehen wir ein, dass wir beim Thema Pressefreiheit aus idealistischen Gründen anders urteilen können und dass ein Nachwuchswettbewerb, im Sinne einer Teilnahme ohne Entschädigung, akzeptiert werden kann. Nur, ein Wettbewerb für Nachwuchstalente, ausgeschrieben von den Verlegern, sollte zumindest minimalsten Anforderungen entsprechen.» schreibt er.



Ein Nachwuchswettbewerb müsse so ausgelegt sein, dass den Gewinnern mediale Anerkennung garantiert sei und die Gewinner oder die Top 3 «anständig entschädigt» (wesentlich höhere Preissumme, Reise nach Cannes etc.) würden. Zusätzlich müssten die Realisationsarbeiten (Produktion der Anzeigen, online etc) des Gewinnerteams gesondert entschädigt und die Copyrights Dritter bezahlt werden. Der geforderten Anpassung der Bedingungen kam der Verband Schweizer Medien nicht nach und die gewünschte Stellungnahme liegt nicht vor.

Schweizer Teilnahmen erwünscht

Das Schweizer Jurymitglied Riccarda Mecklenburg hat Verständnis für die Kritik. Aus Sicht des BSW sei diese nachvollziehbar und angebracht, wie sie gegenüber der Werbewoche anmerkt. Dennoch ist sie der Meinung, die Entscheidung einer Teilnahme müsse den Agenturen überlassen werden – und fände es schade, wenn aufgrund der Differenzen aus der Schweiz keine Arbeiten eingereicht würden. (hae)

 

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