Thurgauer Regierung lehnt Neuregelung des UWG ab

Mit der Änderung des Bundesgesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) beabsichtigt der Bund, einen neuen Spezialtatbestand gegen Ambush-Marketing, auch Schmarotzer-Marketing genannt, zu schaffen. Die Thurgauer Regierung lehnt dieses Vorgehen ab.

Mit der Änderung des Bundesgesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) beabsichtigt der Bund, einen neuen Spezialtatbestand gegen Ambush-Marketing, auch Schmarotzer-Marketing genannt, zu schaffen. Die Thurgauer Regierung lehnt in ihrer Vernehmlassung zuhanden des Bundes die geplante Anpassung ab. Eine solche Änderung führe nur zu mehr Gerichtsverfahren und damit zu mehr Kosten für die Kantone. Der Bund wolle lediglich auf die Europameisterschaft EURO 2008 einen Wunsch der UEFA erfüllen. Die ohnehin bestehende Marktmacht der UEFA würde dadurch noch zementiert, kritisiert die Thurgauer Regierung. Das führe zu weiteren Kostensteigerungen für Sponsoren und Fernsehanstalten. Der Bund will das UWG ändern, weil  – im Zusammenhang mit der Fussball-Europameisterschaft 2008  – mit einem vermehrten Einsatz dieser Marketingmethode gerechnet werden muss. Nach Ansicht des Thurgauer Regierungsrates ist die Schaffung eines neuen Tatbestandes aber unnötig. Das geltende Markenrecht und das heutige UWG regelten bereits, wie weit sich Dritte an Marken, Werbung und Marktauftritt eines anderen annähern dürfen, heisst es in der Mitteilung der Nachrichtenagentur SDA.

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