Baselbieter Landrat will Plakatwerbeverbot für Alkohol- und Tabakwerbung

Im Kanton Thurgau wurde eine entsprechende Gesetzesvorlage diesen April vom Grossen Rat angenommen – und in Graubünden tritt das Werbeverbot für Alkohol und Tabak bereits am 1. Juli in Kraft. Nun ziehen auch die Baselbieter nach.

Im Kanton Thurgau wurde eine entsprechende Gesetzesvorlage diesen April vom Grossen Rat angenommen – und in Graubünden tritt das Werbeverbot für Alkohol und Tabak bereits am 1. Juli in Kraft. Nun ziehen auch die Baselbieter nach: Am Donnerstag, 8. Juni, hat der Baselbieter Landrat entschieden, dass Plakatwerbung für Alkohol und Tabak weitgehend verboten werden soll. Nach einer kontroversen Debatte ist der Landrat in erster Lesung mit 43 zu 34 Stimmen auf eine entsprechende kantonale Gesetzesvorlage eingetreten – allerdings dürfte am Ende das Volk darüber entscheiden.
Gemäss der Vorlage soll Plakatwerbung für Tabak und Alkohol auf öffentlichem Grund und in öffentlichen Gebäuden verboten werden. Das Verbot soll auch für privaten Grund gelten, sofern dieser öffentlich einsehbar ist.
Die Befürworter argumentierten insbesondere mit dem Jugendschutz. Zudem sei die Regelung ein Kompromiss, der dem Gesetz entspreche, das im Nachbarkanton Basel-Stadt schon gelte.

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