Fust-Gewinnspiel verstösst nicht gegen Lotteriegesetz

Fust verspricht in seiner Werbung, den Kaufpreis für neu gekaufte TV-Geräte zurückzuerstatten, falls die Schweizer Fussball-Nationalmannschaft den WM-Viertelfinal erreicht.

Der Elektronik-Discounter Fust verstösst mit seinem Fussball-WM-Gewinnspiel mit Gratis-Fernsehern nicht gegen das Lotteriegesetz. Zu diesem Schluss kam die St. Galler Staatsanwaltschaft. Sie eröffnet deshalb kein Strafverfahren. Fust verspricht in seiner Werbung, den Kaufpreis für neu gekaufte TV-Geräte zurückzuerstatten, falls die Schweizer Fussball-Nationalmannschaft den WM-Viertelfinal erreicht. Allerdings muss der Käufer auch noch einen Tippschein mit drei Fragen korrekt ausfüllen.Untersuchungsrichter Thomas Näf bestätigte am Freitag, dass kein Strafverfahren eröffnet wird. Gewinnspiele dieser Art fallen gemäss einem Bundesgerichtsurteil nicht unter das Lotterigesetz. Offen ist laut Näf, ob allenfalls ein Glücksspiel gemäss Spielbankengesetz vorliegt. Das Finanzdepartement des Kantons St. Gallen hatte die Fust AG Ende April zum Abbruch des Wettbewerbs aufgefordert. Das Departement war der Meinung, dass der Wettbewerb möglicherweise gegen das Lotteriegesetz, weil die Teilnahme an den Kauf eines TV-Geräts gekoppelt sei.
Die Aktion sei, gestützt auf einen Bundesgerichtsentscheid, völlig legal, schreibt Fust auf seiner Homepage. Der Rechtsdienst des Unternehmens habe die Aktion juristisch gründlich geprüft.

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