Einschränkung von Tabak- und Alkoholwerbung auch im Waadtland

Die Waadtländer Regierung hat am Donnerstag einen Gesetzesentwurf zur Einschränkung der Werbung für Tabak und Alkohol mit mehr als 15 Volumenprozenten präsentiert.

Die Waadtländer Regierung hat am Donnerstag einen Gesetzesentwurf zur Einschränkung der Werbung für Tabak und Alkohol mit mehr als 15 Volumenprozenten präsentiert. Weiterhin zugelassen wäre hingegen Zigarrettenwerbung und Alkoholwerbung in der Presse, im Kino, an den Verkaufsstellen und im Rahmen von Sport- und Kulturveranstaltungen. Der Grund für diese Entscheidung liegt in der Tatsache, dass die Tabakproduzenten diese Anlässe mit bis zu 2 Mio. Franken pro Jahr sponsern. Im Waadtländer Grossen Rat wird der Gesetzesentwurf im November entschieden. In Kraft tritt das Gesetz frühestens Anfang 2007.

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