Satellit gilt nicht als Kabel-Konkurrenz

TV-Empfang Das Bundesgericht sieht im Empfang von Fernsehprogrammen via Satellit keine gleichwertige Alternative zur Übertragung im Kabelnetz.

TV-Empfang Das Bundesgericht sieht im Empfang von Fernsehprogrammen via Satellit keine gleichwertige Alternative zur Übertragung im Kabelnetz.Satellitenempfang möge allenfalls für technisch versierte Kunden ein vergleichbares Angebot darstellen, meint das Gericht. Nicht aber für den durchschnittlichen Konsumenten, der einen möglichst unkomplizierten und verlässlichen TV-Empfang wünsche. Es bestätigte so die marktbeherrschende Stellung des jurassischen Kabelnetzbetreibers Antennes Collectives de Télévision. Deshalb wird sich Antenne Collectives nun dem Ukas des Preisüberwachers beugen und die Gebühren senken müssen.

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