Il servizio della SRF sul caso Malters è andato nella direzione del giornalismo di tesi, secondo l'Ombudsman

Ein Beitrag der SRF-Sendung «Schweiz aktuell» zum Fall Malters ging laut dem SRG-Ombudsmann in Richtung Thesenjournalismus. Roger Blum unterstützt eine entsprechende Beanstandung in einem Punkt, anderen Kritikpunkten aber pflichtet er nicht bei.

schweiz-aktuell

Die SRF-Sendung «Schweiz aktuell» hatte den Beitrag mit dem Titel «Fall Malters: Polizeipsychologe warnte vergeblich» im Vorfeld des Prozesses vor der ersten Instanz am 12. Juni 2017 gesendet. Zu diesem Zeitpunkt gab es erst eine Anklageschrift, aber noch keinen Freispruch. Unter anderem wurde im Fernsehbeitrag aus einem nicht öffentlichen Einvernahmeprotokoll zitiert. Dieses machte Aussagen zu ihren Ungunsten, fanden die beiden angeklagten Polizeioffiziere Adi Achermann und Daniel Bussmann. Gemeinsam mit dem zuständigen Regierungsrat Paul Winiker wandten sie sich an den SRG-Ombudsmann.

In ihrer Beschwerde führten sie an, die Sendung habe in «mehrfacher Hinsicht» das Sachgerechtigkeitsgebot gemäss Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) verletzt, wie die Luzerner Staatskanzlei am Mittwoch mitteilte.

Beitrag «mit Dreh»

SRG-Ombudsmann Roger Blum hält nun in seinem kürzlich veröffentlichten Schlussbericht fest, dass der Beitrag einen «Dreh zu Gunsten der Aussagen des Psychologen» erhalten habe. Dieser sei auch in redaktionellen Tweets betont worden, und an diesem Dreh konnte laut Blum weder die Aussagen eines Experten noch der Ausschnitt aus einem früheren Interview Adi Achermann etwas ändern.

Auch hätte die Redaktion dem Anwalt des Sohnes gegenüber skeptischer sein müssen, denn dieser sei mit seinen Waffen und Drogen der Ausgangspunkt der ganzen Affäre gewesen, schreibt Blum.

In dieser Beziehung war der Beitrag laut Blum «nicht sachgerecht», sondern ging in Richtung Thesenjournalismus, der durch Radio und Fernsehen SRF «eigentlich strikt abgelehnt» werde. In diesem Punkt könne er die Beanstandung unterstützen.

Nicht aber in den übrigen Punkten. Der Beitrag habe deutlich gemacht, dass die Unschuldsvermutung gelte, schreibt der Ombudsmann. Zudem habe der Beitrag die unterschiedliche Lageeinschätzung von Einsatzkommandant und Psychologen vermittelt und rekapituliert, was beim Einsatz schief gelaufen sei.

Der Beitrag stand vor der Frage, wie er die Position der Angeklagten einbauen könne, da sie ein Interview verweigerten. Dass die Redaktion dies mit einem früheren Interview des Polizeikommandanten und mit dem Beizug eines Polizeiexperten löste, findet der SRG- Ombudsmann „durchaus sachgerecht“.

Sohn zieht Fall weiter

Im März 2016 hatte sich eine 65-jährige Frau während eines Polizeieinsatzes 17 Stunden in der Wohnung ihres Sohnes in Malters LU verschanzt und sich mit Waffengewalt gegen die Aushebung einer Hanfanlage ihres Sohnes gewehrt. Schliesslich stürmte die Polizei die Wohnung. Sie fand die Frau leblos im Badezimmer vor. Sie hatte sich selbst erschossen.

Der Sohn der Verstorbenen, der sich damals in Untersuchungshaft befand, reichte Anzeige gegen die Polizeispitze wegen Amtsmissbrauchs und fahrlässiger Tötung ein. Er warf ihr vor, beim dem Vorfall unverhältnismässig vorgegangen zu sein.

Im Juni dieses Jahres sprach Bezirksgericht Kriens die Luzerner Polizeichefs von Schuld und Strafe frei. Der Sohn der Rentnerin zieht das Urteil weiter. (SDA)

Altri articoli sull'argomento