L'Ombudsman della SSR sostiene le critiche al rapporto della SRF su Geri Müller

Der SRG-Ombudsmann Roger Blum pflichtet einer Beanstandung gegen einen Beitrag der SRF-Sendung «Schweiz aktuell» über den Badener Stadtammann Geri Müller zu. Der Beitrag habe nicht den erhöhten Sorgfaltspflichten und dem Vielfaltsgebot entsprochen.

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«Schweiz aktuell» hatte am 7. September, also etwas mehr als zwei Wochen vor dem ersten Wahlgang der Badener Stadtratswahlen, einen Beitrag über den Wahlkampf von Müller ausgestrahlt. Der Grünen-Politiker Geri Müller war vor drei Jahren wegen seiner Nacktselfie-Affäre schweizweit in die Schlagzeilen geraten. Er gab sein Amt nicht ab und kandidiert am Wochenende erneut für das Stadtammannamt.

Die Privatperson, welche die Beanstandung eingereicht hatte, kritisierte, dass der Beitrag pure Wahlhilfe für Müller gewesen sei. Die drei anderen Kandidaten, die sich um das Amt des Badener Stadtammanns bewerben, hätten sich nicht präsentieren können.Was sich das SRF da geleistet habe, habe mit Fairness nichts am Hut, schrieb die Privatperson wörtlich.

Indem man den Fokus auf Geri Müller und seine Hypothek im Wahlkampf gelegt habe, sei es keinesfalls darum gegangen, Wahlhilfe für ihn zu betreiben, verteidigte sich der Redaktionsleiter von «Schweiz aktuell» in seiner Stellungnahme. Es sei einzig darum gegangen, dem nationalen Publikum den interessantesten Aspekt des Wahlkampfes in Baden aufzuzeigen.

Der Beitrag sei keine Gratiswerbung für Geri Müller gewesen, sondern habe ihn durchaus kritisch dargestellt. So sei die für ihn offensichtlich nachteilige Nacktselfie-Affäre ausführlich thematisiert worden. Die anderen Kandidaten und ihre Parteizugehörigkeit seien im Beitrag explizit und in der Abmoderation genannt worden.

SRG-Ombudsmann Roger Blum kommt nach Anhörung der beiden Parteien zum Schluss, dass Geri Müller eine Figur von nationaler Bekanntheit und die Stadtammannwahl von nationalem Interesse sei. Diskutiert werden müsse hingegen der Zeitpunkt und die Form der Ausstrahlung.

Der Zeitpunkt der Ausstrahlung sei eindeutig innerhalb der heiklen Periode vor den Wahlen gelegen, also in jener, in der besondere journalistische Sorgfalt gefordert ist und in der das Vielfaltsgebot spielen müsse.Zudem sei Müller per saldo positiv gezeichnet worden. Die Politik des bisherigen Stadtammanns sei nicht kritisch hinterfragt worden. Blum kritisiert auch, dass die Bilder und Namen der übrigen drei Stadtratskandidaten nur kurz gezeigt wurden.

Die Beanstandung kann als Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) weitergezogen werden. (SDA)

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