Lauterkeitskommission respinge la denuncia contro Radio Basilea

Am Freitag hat die Lauterkeitskommission eine Beschwerde gegen Radio Basel wegen dessen Publikation von Hörerzahlen im Frühjahr 2011 abgewiesen. Der Beschwerdeführer, Matthias Hagemann, VR-Präsident von Radio Basilisk, hatte die Beschwerde wegen Irreführung des Werbemarktes eingereicht.

Radio Basel hatte via Printwerbung und im Internet behauptet, im Februar/März über 100‘000 Hörer zu haben, die im Schnitt täglich den Sender gehört haben sollen. Man habe damit keine Grundsätze der Lauterkeitskommission verletzt. Ausserdem seien die Angaben hinreichend, eindeutig und wahrheitsgemäss deklariert, so Radio Basel. Nachdem der Sender die RAdiocontrol-Hörerdaten der beiden Monate eingereicht hatte, kam die Erste Kammer der Lauterkeitskommission zum Beschluss, die Beschwerde abzuweisen.

Unlauter handle unter anderem, wer über seine Waren und Leistungen unrichtige oder irreführende Angaben mache, so die Kommission. Die Angaben von Radio Basel zu den Hörerzahlen seien faktisch korrekt. Ob die Erhebungsmethoden repräsentativ seien und die definierten Intervalle angemessen seien, müsse innerhalb der Branche geregelt werden. Eine lauterkeitsrechtliche Unrichtigkeit oder Irreführung sei damit also noch nicht gegeben.

Der Beschwerdeführer, Mathias Hagemann, bedauert diesen Entscheid. Die Lauterkeitskommission habe in der Sache selbst gar nicht entschieden. Die Begründung der Kommission zeige auf, dass sie sich um die eigentliche Rechtsfrage drücke. Das habe zur Konsequenz, dass ein Radiosender behaupten könne, man habe im März 2011 (an einem bestimmten Tag irgendwann) 100‘000 Hörer gehabt, auch wenn die wirklich repräsentativen Semesterzahlen der Publica Data für das erste Halbjahr 2011 gerade mal 74‘000 Hörer ausweise. Die Lauterkeitskommission hat also über die eigentliche Beschwerde, was genau eine repräsentative Erhebungsmethode sei, nicht entschieden.

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