Google e i protezionisti dei dati litigano davanti al Tribunale amministrativo federale

Der Eidg. Datenschutzbeauftragte Hanspeter Thür und die Anwälte von Google haben am Donnerstag vor dem Bundesverwaltungsgericht ihre Argumente im Streit um Google Street View auf den Tisch gelegt. Das Urteil aus Bern wird später folgen.

Der Datenschützer zeigte zunächst anhand einer Präsentation, dass auch nach der automatisierten Verwischung durch Google noch einzelne Gesichter und Fahrzeugkennzeichen sichtbar sind. Die Umsetzung der von ihm geforderten Massnahmen sei nötig und Google zumutbar, um den Schutz der Privatsphäre Betroffener zu verbessern. Sichtbare Fahrzeugkennzeichen könnten ohne weiteres zum Aufspüren des Halters führen. Es stehe weiter zu befürchten, dass künftig auch Gesichter mittels bestimmter Software konkreten Personen zugeordnet werden könnten. Thür betonte, dass es ihm nicht um ein Verbot von Street View gehe und er nicht technologiefeindlich sei. Google habe aber eine Bringschuld, wenn es darum gehe, mit manueller Nachbearbeitung alle noch erkennbaren Gesichter und Kennzeichen unkenntlich zu machen. Dies sei einem internationalen Unternehmen mit Milliardengewinnen auch finanziell zuzumuten.

Es gehe nicht an, dass Google seinen Gewinn auf Kosten der Persönlichkeitsrechte steigere. Die aktuell auffindbaren Hinweise, wann und wo das Google-Fahrzeug unterwegs sei, würden ebenfalls nicht ausreichen. Es brauche vielmehr eine zusätzliche Benachrichtigung in lokalen Medien betroffener Gebiete.

99 Prozent der Gesichter unkenntlich gemacht

Die Anwälte von Google hielten dem Datenschutzbeauftragten entgegen, dass sich gar niemand wirklich für die paar wenigen noch sichtbaren Gesichter interessiere. Insofern gehe es auch nicht um den Schutz von Personendaten, der unter das Datenschutzgesetz fallen würde. Aktuell würden 99 Prozent aller Gesichter automatisch unkenntlich gemacht. Dies müsse ausreichen. Thür verlange, dass Google «perfekt» sei. Diese Forderung sei unverhältnismässig. Es sei im übrigen nicht einzusehen, wieso Google verboten werde solle, was andere in Internet und Medien ohne weiteres machen dürften.

Grosses öffentliches und privates Interesse

So erlaube selbst der vom Bundesgericht angebotene virtuelle Rundgang Einblick in Gärten und Innenhöfe. Sollte eine Person sich im übrigen trotz allem an einer Aufnahme stören, könne sie von Google mit einigen einfachen Klicks verlangen, zusätzliche Verwischungen sowie die Entfernung von Bildern vorzunehmen. Schliesslich wies Google darauf hin, dass an Street View ein grosses öffentliches und privates Interesse bestehe. Rund ein Viertel der Schweizer Bevölkerung habe den Dienst schon genutzt. Street View komme neben Privaten auch Schülern und Lehrern, dem Gemeinwesen, dem Tourismus und den Behörden zu Gute. Letztlich erfolge die Klage des Datenschutzbeauftragten aus rein politischen Gründen. Das Bundesverwaltungsgericht wird nun seinen Entscheid fällen müssen, was wohl einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Anschliessend kann das Urteil noch beim Bundesgericht angefochten werden.
 

(Immagine: Keystone)
 

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