Kein Prozess gegen Cicero-Journalist Bruno Schirra

Das Landgericht Potsdam hat am Montag die Eröffnung des Verfahrens gegen den Cicero-Journalisten Bruno Schirra abgelehnt. Der Tatverdacht der Beihilfe zum Geheimnisverrat sei ungenügend, da der Geheimnisverrat vom Informanten bereits begangen worden sei.

Das Landgericht Potsdam hat am Montag die Eröffnung des Verfahrens gegen den Cicero-Journalisten Bruno Schirra abgelehnt, wie Spiegel online berichtete. Es bestehe kein hinreichender Tatverdacht gegen den Reporter.
Der Fall hat sich zu einem grundsätzlichen Streit über die Grenzen der Pressefreiheit entwickelt. Schirra hatte im März 2005 ein einem Beitrag aus einem vertraulichen Dokument des Bundeskriminalamtes BKA über den jordanischen Top-Terroristen Abu Mussab al-Sarkawi zitiert, daraufhin waren im September die Cicero-Redaktionsräume durchsucht worden (siehe Redaktion des Ringier-Magazins Cicero durchsucht).
In der Begründung des Landgerichts heisst es nun aber, dass der fragliche BKA-Bericht bereits im November 2004 in einem Buch eines französischen Journalisten zitiert worden sei und die Informationen somit bereits öffentlich gewesen seien. Für weitreichender schätzt Spiegel online aber den zweite Punkt der Begründung ein. Die Motivation des unbekannten und nicht ermittelten Informanten von Bruno Schirra könnte auch gewesen sein, Schirra blosse Hintergrundinformationen zuspielen zu wollen und nicht, damit die Veröffentlich des Berichts zu erlangen. Durch die Herausgabe sei der Geheimnisverrat bereits begangen worden, die Anklage der Beihilfe zum Geheimnisverrat gegen den Journalisten sei damit hinfällig, wie Spiegel online aus dem fünfseitigen Schriftstück des Landgerichts zitiert.
Ob die Begründung der Potsdamer Richter aus rechtlicher Sicht einwandfrei ist, wird sich zeigen, wenn die Staatsanwaltschaft gegen den Beschluss Einspruch erheben sollte.

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