Gründung von «Mediapulse» für die Medienforschung

Gemäss dem neuen Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) soll die quantitative Medienforschung in Zukunft unabhängig von der SRG SSR im Rahmen einer Stiftung betrieben werden.

Gemäss dem neuen Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) soll die quantitative Medienforschung in Zukunft unabhängig von der SRG SSR im Rahmen einer Stiftung betrieben werden. Wie die SRG SSR am Dienstag informierte, will sie diesen Beschluss in zwei Schritten umsetzen. Als erstes wird das heutige «Media Service Center Forschungsdienst» (MSC FD) in die neu zu gründende Tochtergesellschaft «Mediapulse AG» ausgelagert. Nach Inkrafttreten des neuen RTVG wird die SRG SSR zweitens eine Stiftung einrichten und sämtliche Aktiven der Mediapulse AG in diese Stiftung einbringen. Mit dieser Auslagerung wird die bisherige Doppelrolle der SRG SSR als Produzentin und Bezügerin von Daten beendet. In Einklang mit den Prinzipien der Corporate Governance kann die SRG SSR künftig als «einfache Kundin» auftreten. Die Geschäftsleitung SRG SSR beantragt dem Verwaltungsrat SRG SSR die rückwirkende Gründung der Tochtergesellschaft «Mediapulse AG» per 1.1.2006.
Die Auslagerung des Forschungsdienstes bedeutet für die SRG SSR idée suisse einen Verlust an Forschungs- und Analysekompetenz. Die Erhaltung der Kompetenz ist aber von grosser Bedeutung. Die zukünftige Forschungspolitik der SRG SSR baut auf drei Säulen auf: Erstens auf der Definition von Grundsätzen zu Zeilen und Strategien der Forschung, zweitens auf der Schaffung der Stelle eines „Medienreferates GD“ zur Beratung und Unterstützung der Generaldirektion und der Geschäftsleitung in Fragen der Medien- und Publikumsforschung. Und drittens wird ein Netzwerk „Publikumsforschung SRG SSR“ gebildet werden, das aus dem Medienreferat GD, den Medienreferenten der Unternehmenseinheiten und den Forschungsverantwortlichen der Publisuisse besteht.

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